20.3593 · Motion · 2020-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, alle PFAS-haltige Wachse (Fluorwachse) so rasch als möglich zu verbieten.
Begründung
Das Verbot von bestimmten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) tritt in der EU im Juli 2020 in Kraft, in der Schweiz gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 20.5015 hingegen erst ein Jahr später, am 1. Juni 2021. Vom Verbot erfasst werden u.a. bestimmte PFAS-haltige Wachse (Fluorwachse), nämlich solche, die auf C8-Fluorchemie basieren. Für andere Fluorwachse greift das Verbot nicht; sie können im Skisport weiterhin eingesetzt werden. In der Folge hat die Fédération Internationale de Ski (FIS) entschieden, ab der Saison 2020/21 auch alle anderen von diesem Verbot nicht betroffenen Fluorwachse in ihren Wettbewerben zu verbieten, da diese die Gesundheit der Serviceleute und die Umwelt belasten.
Auch das Bundesamt für Gesundheit rät von der Verwendung von Fluorwachsen ab, insbesondere aufgrund der beim Wachsen eingeatmeten PFAS-Dämpfe und deren Langzeitfolgen (Erhöhung der Cholesterinwerte, Schwächung des Immunsystems, Reproduktionstoxizität, sehr lange Halbwertszeiten im Körper). Von den gewachsten Skis gelangt ein Teil des Wachses und damit die PFAS in die Umwelt, wo sie sich aufgrund ihrer hohen Persistenz anreichern. In einer Untersuchung in einem norwegischen Skigebiet konnte dies sowie die daraus resultierende Akkumulation entlang der Nahrungskette nachgewiesen werden. Es könnte noch etliche Jahre dauern, bis die Verbote von PFAS so weit ausgedehnt werden, dass faktisch alle Fluorwachse verboten sind, obwohl ihre Schädlichkeit für die Gesundheit und die Umwelt schon heute bekannt ist.
Aus diesen Gründen ist es angezeigt, alle Fluorwachse nicht nur für Profisportlerinnen und Profisportler, sondern gestützt auf das Vorsorgeprinzip generell zu verbieten. Wenn die FIS zum Schluss kommt, dass die Risiken einer weiteren Verwendung von Fluorwachsen im Spitzensport zu hoch sind und mit dem Verbot einen hohen Kontrollaufwand in Kauf nimmt, so sollte die Interessenabwägung im Breitensport noch viel deutlicher zu diesem Ergebnis kommen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) umfassen eine grosse Gruppe von Stoffen, welche für viele, sehr unterschiedliche Prozesse und Produkte eingesetzt werden, beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt, in Textilien, Leder und Bekleidung, Bau- und Haushaltsprodukten, Elektronik, Brandbekämpfung und medizinischen Artikeln. In Skiwachsen werden bestimmte PFAS eingesetzt, um die Reibung an der Grenzfläche zwischen Ski und Schnee zu reduzieren. Alle PFAS bzw. deren Umwandlungsprodukte sind sehr persistent, d.h., in die Umwelt emittierte PFAS werden nicht abgebaut. Einige PFAS können sich über Jahre in Menschen und Tieren anreichern und diverse schädliche Wirkungen entfalten. Deshalb sind Bestrebungen zum schrittweisen Ersatz von PFAS für nicht essentielle Anwendungen Gegenstand von Arbeiten der OECD und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten. Zwei wichtige Subgruppen von PFAS, nämlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sowie deren Vorläuferverbindungen, wurden im Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe geregelt mit dem Ziel, die Herstellung und Verwendung dieser Stoffe mittelfristig weltweit einzustellen.
Der Bundesrat beschloss am 17. April 2019 eine Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81), welche ab dem 1. Juni 2021 das Inverkehrbringen von Perfluoroctansäure und ihren Vorläuferverbindungen (vereinfacht "C8-Fluorchemie") sowie von Produkten, welche diese Stoffe enthalten, weitgehend verbietet. Diese Bestimmungen entsprechen den in der EU geltenden Vorschriften. Zudem sind in der EU Beschränkungsregelungen für weitere PFAS-Subgruppen in der REACH-Verordnung in Vorbereitung, welche Perfluornonansäure bis Perfluortetradecansäure und deren Vorläuferverbindungen ("C9-C14-Fluorchemie") sowie von Perfluorhexansäure und ihre Vorläuferverbindungen ("C6-Fluorchemie") umfassen. Diese Beschränkungen betreffen nach den verfügbaren Informationen auch die heute auf dem Markt angebotenen PFAS enthaltenden Skiwachse.
Der Bundesrat hält am eingeschlagenen Weg fest, die Bestimmungen über Beschränkungen und Verbote im Chemikalienrecht möglichst mit dem EU-Recht zu harmonisieren. Damit werden ein vergleichbares Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt erreicht und Handelshemmnisse vermieden. Im Falle der PFAS soll das bestehende Regelungskonzept beibehalten werden, wonach weitere generelle Verbote für das Inverkehrbringen und Verwenden von bestimmten Stoffen oder Stoffgruppen mit spezifischen Ausnahmen für unverzichtbare Verwendungen geprüft werden. Ein punktuelles Verbot für PFAS-haltige Skiwachse, das nicht mit dem EU-Recht abgestimmt ist, wäre damit nicht kompatibel.
Auch ohne ein Verbot sind Hersteller von Skiwachsen verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Verwenderinnen und Verwendern ihrer Produkte sowie der Umwelt zu ergreifen, um erkannte Expositionsrisiken gegenüber gefährlichen Stoffen wie PFAS zu vermeiden. Die Initiative der FIS ist ein willkommener "Katalysator", um geeignete umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte auch für den Breitensport bereitzustellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.