20.3614 · Interpellation · 2020-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Jährlich werden in der Schweiz gegen 4000 Bauten abgebrochen. Zwar wird ein Teil der Bauelemente rezykliert und wiederverwertet, jedoch könnten viele andere ebenfalls wiederverwendet werden. Dies würde zu weniger Abfällen der Baubranche führen, die immerhin zwei Drittel unserer Abfälle produziert. Die Kreislaufwirtschaft bietet sich dazu an, die Baumaterialien sparsam, dauerhaft und wieder zu verwenden, bevor sie rezykliert werden. Auch die Abfallverordnung stellt die Vermeidung von Abfällen vor deren Verwertung und Entsorgung. Tatsächlich ist die Wiederverwendung ökologischer als das Recycling, da das Material die gesamte graue Energie wie auch das Knowhow bewahrt, die für seine Herstellung nötig waren. Die Wiederverwendung vermeidet zudem den Energieverbrauch und den Qualitätsverlust, die das Recycling mit sich bringt. Sie wird beim Bauen in der Schweiz noch sehr wenig praktiziert, es sei denn beim Aushubmaterial. Im Rahmen seines Engagements zugunsten der Kreislaufwirtschaft sollte der Bundesrat die Praxis der Wiederverwendung fördern. Das BAFU hat übrigens dazu kürzlich eine Studie machen lassen, die interessante Wege aufzeigt.
1. Welche Rechtsgrundlagen, Reglementierungen, Normen und Garantien können die Wiederverwendung bremsen, und wie könnte man sie anpassen?
2. Welche Anreize könnten die Wiederverwendung attraktiver machen?
3. Wie könnte man die Innovation im Bereich der digitalen Technologien zur Erleichterung der Wiederverwendung begünstigen (Bauwerksdatenmodellierung, Materialpässe, Projekte wie Madaster usw.)?
4. Wie könnten die Mehrkosten begrenzt werden, die möglicherweise mit der Wiederverwendung verbunden sind? Was könnte der Bundesrat tun, um die Entstehung eines dynamischen und praxisgerechten Markts in diesem Bereich zu unterstützen?
5. Sollten die Gemeinwesen nicht eine Pionierrolle übernehmen, indem sie bei ihren eigenen Bauvorhaben Materialien wiederverwenden? Ist der Bundesrat bereit, in dieser Richtung Impulse zu setzen?
6. Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Branchenverbänden die Wiederverwendung und die damit verbundenen Kompetenzen in die verschiedenen davon betroffenen Bildungsgänge aufzunehmen?
7. Wie könnte der Bundesrat der Wiederverwendung mehr Beachtung verschaffen sowie die betroffenen Branchen besser über deren Möglichkeiten informieren und beraten?
8. Könnte der Bundesrat zusammen mit den betroffenen Branchen dazu beitragen, die Wiederverwendung in die bestehenden Qualitätslabel und -normen einzubauen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1)
Die Wiederverwendung ist eine Art der Verwertung und damit stets vom rechtlichen Begriff der Verwertung im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und in der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) miterfasst. In Umweltstandards, wie dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), wird die Wiederverwendung zwar bei gewissen Kriterien wie der Trennbarkeit oder der grauen Energie implizit adressiert. Jedoch ist die Wiederverwendung von Bauteilen - im Gegensatz zum Einsatz von Recyclingbaustoffen - kein explizites Kriterium im SNBS. Dasselbe gilt auch für andere Nachhaltigkeitsstandards wie Minergie-Eco. Die Anpassung der Nachhaltigkeitsstandards muss in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien erfolgen.
Zu 2)
Grundsätzlich könnte der ökologische Gewinn, der durch die Wiederverwendung entsteht, finanziell abgegolten werden. Dazu müsste aber eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Weiter könnte die Wiederverwendung als konkrete Massnahme zur Vermeidung oder Verwertung von Abfällen in der VVEA explizit erwähnt und ihr gegenüber anderen Verwertungsarten (stoffliche oder energetische Verwertung) der Vorrang eingeräumt werden.
Zu 3)
Die erwähnten digitalen Technologien sind Instrumente, mit Hilfe derer die Wiederverwendung von Bauteilen einfacher in den Planungsprozess integriert werden kann. Deren Anwendung und Integration in den Planungsprozess ist in der Verantwortung der einzelnen Branchen und Fachpersonen. Die meisten Bauherren werden sich jedoch nicht alleine durch die neuen technischen Möglichkeiten für die Wiederverwendung entscheiden. Entscheidend ist für viele, ob die Wiederverwendung von Bauteilen auch einen finanziellen Nutzen bietet.
Zu 4)
Die öffentliche Hand kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten Branchenlösungen unterstützen und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren. Zudem können Bund und Kantone als Bauherren eine Vorbildrolle bei der Wiederverwendung von Baustoffen und Bauteilen einnehmen.
Zu 5)
Der Bundesrat wird die Wiederverwendung im Rahmen der Umsetzung der Motion Wasserfallen (Schilliger) (19.4296) "Recyclingbaustoffe. Vorbildfunktion Bund" berücksichtigen.
Zu 6)
Die Ausbildung ihrer Mitarbeitenden liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Branchen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten ist der Bundesrat aber bereit, das Thema Wiederverwendung in den entsprechenden Ausbildungen, z. B. im Rahmen der Vorschriften zur Berufsbildung, zu fördern.
Zu 7)
Bisher wurden verschiedene Projekte oder Studien (z. B. Construire le réemploi. Le réemploi dans le secteur de la construction en Suisse: état des lieux et perspectives", Salza materiuum, März 2020) im Bereich der Wiederverwendung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt. Der Bundesrat wird das Thema weiterhin im Rahmen der Tätigkeit der Bundesverwaltung in den entsprechenden Gremien zu verankern versuchen. So werden beispielsweise gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 USG "Ausbildung und Forschung" über die Umwelttechnologieförderung innovative Projekte in diesem Bereich unterstützt (Art. 49 Abs. 3 USG). Der Bundesrat sieht hier die Chance, das Thema der Wiederverwendung im Bau weiter vorantreiben zu können.
Zu 8)
Die Förderung der Wiederverwertung im Bausektor soll auch im Rahmen der Labels und Normen gestärkt werden. Dabei sind die Arbeiten der EU unter dem Green Deal mitzuberücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.