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20.3685 · Postulat · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die schweizerische Musikwirtschaft mit einer gezielten Strukturförderung unterstützt werden kann.

Begründung

Die Musikwirtschaft der Schweiz ist breit aufgestellt, sehr vielfältig und hat sich in den letzten Jahren zu einem dynamischen Wachstumsmarkt entwickelt. Dies schlägt sich in erfreulichem Erfolg nieder: Einerseits verschaffen sich immer mehr Schweizer Kunstler*innen international Gehör und andererseits hat der Anteil des einheimischen Musikschaffens gegenüber der internationalen Konkurrenz deutlich an Marktanteilen gewonnen. Ein wichtiger Treiber dieser positiven Entwicklung sind zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen (Labels, Managements, Künstler*innenvermittlungen, Booking-Agenturen und Musikverlage), welche die Musiker*innen und Veranstalter*innen mit professionellem Knowhow unterstützen. Sie sind damit wesentlich am kulturellen und wirtschaftlichen Erfolg der Schweizer Musik beteiligt.

Schon heute beeinflussen diese Unternehmen die Ausschöpfung des Potentials positiv. Das unternehmerische Risiko ist aber gross. Eine vom Bund getragene Strukturförderung könnte helfen, die Rahmenbedingungen zu optimieren und damit die Chancen des nationalen Musikschaffens im In- und Ausland signifikant zu verbessern. Das Ausland ist hier der Schweiz um Jahre voraus. Meist fehlen heute die finanziellen und personellen Ressourcen, um auf die grossen und sich rasch verändernden Herausforderungen angemessen und zeitnah reagieren zu können. Mangelnde Ressourcen wiederum führen zu starken Verschleisserscheinungen innerhalb der Musikwirtschaft, was die eigentlich vorhandene Innovationskraft der Akteurinnen und Akteure bremst.

Obschon sich die Strukturen der Musikwirtschaft in den letzten Jahren wahrnehmbar verbessert haben, ist eine weitere Professionalisierung unabdingbar. Gerade die aktuelle Krise gefährdet die Schweizerische Musikwirtschaft existenziell. Mit einer gezielten Strukturförderung könnte die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die Wertschöpfung der Branche erhöht, die Arbeitsplätze sowie wertvolle Aus- und Weiterbildung gesichert werden. Dies würde auch der Abwanderung von erfolgreichen Kunstlern*innen zu ausländischen Unternehmen entgegenwirken.

Trotz des kompetitiven Umfelds ist das Wachstumspotenzial der Branche enorm. Deshalb braucht es eine Strukturförderung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Musiksektor in der Schweiz ist vielfältig, die Wertschöpfungskette in zahlreiche Teilmärkte gegliedert, von der Musikindustrie bis zur freien Musikszene, von der Musikbildung bis zum Laienmusikbereich (siehe die Antwort des Bundesrates auf die Motion 19.3807). Gerade weil die Musikwirtschaft so dynamisch ist, ist eine Struktur-förderung grundsätzlich nicht das richtige Instrument zur Unterstützung des Sektors. Die Kulturförderung muss sich auf Inhalte konzentrieren, nicht auf Strukturen.

Diesen Auftrag erfüllt der Bund schon heute in ausreichender Weise: einerseits mit der Förderung von neuen Werken, Tonträgern, Tourneen sowie mit Massnahmen zur Erhöhung zur Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Musikschaffenden im Ausland durch die Kulturstiftung Pro Helvetia; andererseits mit der Vergabe von Preisen und Auszeichnungen sowie der Förderung von Vorhaben der musikalischen Bildung durch das Bundesamt für Kultur. Ferner sei an den Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erinnert, zur Förderung des Schweizer Musikschaffens beizutragen (vgl. Art. 24 Abs. 4 Bst. b RTVG [SR 784.40] sowie Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. b der Konzession SRG [BBl 2018 5545]).

Die Musikwirtschaft ist gewiss ein wichtiger, aber keineswegs der einzige grosse Teilmarkt der Kulturindustrie neben Kunst, Film, Theater, Architektur, Design etc. In keinem dieser Märkte gibt es eine gezielte Strukturförderung des Bundes. Es ist nicht einzusehen, warum eine solche in der Musik dringender wäre als in anderen Bereichen.

Abschliessend sei daran erinnert, dass der Bund für die Musikförderung subsidiäre zuständig ist. Den Kantonen bleibt es unbenommen, im Bereich der Musikwirtschaft Strukturförderung zu betreiben, falls sie dies als nötig und nützlich erachten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.