20.3686 · Interpellation · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Der Antisemitismusbericht 2019 zeigt, dass insbesondere der Antisemitismus im Zusammenhang mit rechtsextremen Verschwörungstheorien auf dem Vormarsch ist (u.a. in Form der "Replacement Theory"). Die rechtsextremen Terroranschläge der vergangenen Jahre und Monate im benachbarten Ausland geschahen praktisch immer im Zusammenhang mit solchen Verschwörungstheorien. Im Internet und den sozialen Medien finden diese Theorien rasch und oft unwidersprochen ein Publikum. Gerade die Coronakrise scheint vielen dieser Milieus neuen Auftrieb zu geben. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, der Verbreitung solcher Verschwörungstheorien entgegen zu wirken? Welche Verantwortung sieht er insbesondere bei sozialen Plattformen wie Facebook, Youtube, Twitter, etc.?
2. Verschwörungstheorien fallen gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere bei Menschen mit geringer Selbstwirksamkeitserfahrung auf fruchtbaren Boden. Offline begegnet die Gesellschaft diesem Umstand u.U. mit Integrationsmassnahmnen und sozialer Arbeit. Im Internet fällt die Radikalisierung lange nicht auf, u.a. da jede aufsuchende soziale Arbeit praktisch vollständig fehlt. In den sozialen Medien lässt sich nur schwierig mit der Zuständigkeit der Gemeinden oder Kantone argumentieren. Radikalisierung im Internet macht nicht an der Kantonsgrenze halt. Heute fehlt ein Frühwarnsystem für die Verbreitung von rechtsextremen Verschwörungstheorien vollständig. Gibt es Bemühungen auf Ebene Kantone und Gemeinden, eine aufsuchende soziale Arbeit im Internet aufzubauen? Kann sich der Bundesrat vorstellen, die aufsuchende soziale Arbeit im Internet als Bundesaufgabe zu übernehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Rassistische Hassrede, wie etwa die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien, ist nicht neu, hat aber mit dem Internet neu an Dynamik gewonnen. Sie findet sich in den elektronischen Kanälen der traditionellen Medien, in sozialen Medien und Netzwerken - überall dort, wo digitale Kommunikation stattfindet. Von zentraler Bedeutung sind die Selbstregulierungsmassnahmen der Anbietenden. Erfüllt die Hassrede einen Straftatbestand - insbesondere denjenigen von Artikel 261bis (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) oder von Art. 259 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit) - wird ein Strafverfahren eingeleitet. Geht die Hassrede mit einer Verbreitung von Gewaltpropagandamaterial einher, kann fedpol die Löschung der betreffenden Website verfügen oder, wenn das Propagandamaterial nicht auf einem schweizerischen Rechner liegt, dem schweizerischen Provider empfehlen, die betreffende Webseite zu sperren (Art. 13e Abs. 5 Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit [BWIS, SR 120]). Künftig soll fedpol zudem die Möglichkeit haben, den Widerruf eines schweizerischen Domain-Namens zu verfügen (.swiss oder .ch), wenn über diesen Domain-Namen Gewaltpropagandamaterial verbreitet wird.
Der Bundesrat hat auf Frühjahr 2021 einen Bericht zur Tätigkeit von Plattformen (z.B. Social Media) im Bereich der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, inklusiv des Themas Hassrede, beim Bundesamt für Kommunikation in Auftrag gegeben. Dieser soll abklären, ob es Massnahmen braucht und gegebenenfalls Lösungsansätze vorschlagen.
Rassismus, online und offline ist heutzutage nicht mehr getrennt zu behandeln. Entsprechende Präventionsmassnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zu planen ist auf Bundesebene Aufgabe der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB. Um einen Überblick über Rassismus im Internet, inklusive der Problematik der Verbreitung von Verschwörungstheorien, zu schaffen, hat die FRB einen Übersichtsbericht erstellt: "Status Quo und Massnahmen zu rassistischer Hassrede im Internet: Übersicht und Empfehlungen".
Die FRB wird, in Abstimmung mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR, in den kommenden Jahren das Thema Rassismus im Netz schwergewichtig behandeln. Das Thema wird auch als Schwerpunkt im Programm Jugend und Medien des BSV behandelt.
Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) sieht 26 Massnahmen vor, die das Ziel haben, Radikalisierung und Gewaltextremismus frühzeitig zu durchbrechen, Alternativen anzubieten und Akteure zu vernetzen.
2. Rassistische Inhalte, etwa rassistische Verschwörungstheorien, können auf vielen Internet-Plattformen gemeldet werden. Social Media Anbieter entscheiden selbst, ob sie die gemeldeten Inhalte löschen wollen oder nicht. Auf Bundesebene meldet fedpol den Internetmedien Inhalte, welche zu Gewalt und Hass aufrufen. Bei Youtube hat fedpol den Status eines Trusted Flagger, womit die Meldungen dieses Amtes vorrangig behandelt werden. fedpol steht zudem in ständigem in Kontakt mit Dienstleistungserbringern wie Facebook und Twitter, um die Zusammenarbeit zu verbessern, und unterstützt die Kantone bei Sperrungs- und Löschungsanfragen an soziale Medien, Netzwerke und Internetprovider. Um die Meldung von online Rassismus weiter zu vereinfachen, wird die EKR in enger Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Meldestellen eine Meldefunktion in ihre Webseite integrieren. Solche Meldestellen betreiben Organisationen der Zivilgesellschaft. So hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA dafür ein eigenes Meldetool entwickelt.
Aufsuchende soziale Arbeit, auch jene im Internet, liegt wie der Interpellant selber ausführt, in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat vertraut darauf, dass diese wo angezeigt, entsprechende Bemühungen unternehmen.
Antwort des Bundesrates.