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20.3743 · Interpellation · 2020-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Wochen fanden in verschiedenen Schweizer Städten unbewilligte Demonstrationen statt, die von sogenannten "Black lives matter (BLM)"-Gruppierungen ausgingen und die häufig nicht friedlich verliefen (Angriffe auf die Polizei, Vandalismus).

Diese Demonstrationen dienen nur als Vorwand. Sie instrumentalisieren einen Vorfall - den Fall Floyd -, der in den USA stattgefunden hat und damit in einer Realität, die in keiner Weise der unsrigen entspricht. In der Schweiz ist Rassismus ein inexistentes Problem. Darüber hinaus stellen diese Demonstrationen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Denn dabei kommt es zu Ansammlungen von mehreren tausend Personen, welche die Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus nicht im Geringsten beachten. Und doch werden diese Demonstrationen von den betreffenden lokalen und kantonalen Behörden toleriert, vielleicht weil es sich dabei um linke Demonstrationen handelt. (Es besteht der Verdacht, dass das Vorgehen ein anderes wäre, wenn es sich beispielsweise um Demonstrationen gegen die Personenfreizügigkeit handeln würde.)

Es ist natürlich unhaltbar, dass für öffentliche Lokale, für Veranstalter und für sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten die Einhaltung von gesundheitspolizeilichen Vorschriften eingefordert wird, die einen erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen Aufwand mit sich bringen, dass die gleichen Vorschriften hingegen nicht auf die BLM-Demonstrierenden angewendet werden. Sollte sich eine dieser Menschenansammlungen als neuer Ansteckungsherd für das Coronavirus erweisen, mit allen sich daraus ergebenden Folgen, wird jemand dafür die Verantwortung übernehmen müssen.

Obschon das Polizeiwesen in der Zuständigkeit der Kantone liegt, wurden die Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus vom Bundesrat erlassen. Dieser darf eine so eklatante Ungleichbehandlung nicht akzeptieren.

Ich frage den Bundesrat:

1. Beabsichtigt er einzugreifen, damit dafür gesorgt wird, dass die BLM-Demonstrierenden die gesundheitspolizeilichen Vorschriften einhalten, die auch für alle andern Bürgerinnen und Bürger und für sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten gelten?

2. Wird der Bundesrat aktiv werden gegenüber jenen kantonalen und kommunalen Behörden, die wichtige Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit auf so krasse Art missachtet haben?

3. Falls nein, wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die gesundheitspolizeilichen Vorschriften auf die BLM-Demonstrierenden nicht angewendet werden? Handelt es sich dabei möglicherweise um ideologische Entscheide?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann den Wunsch vieler Menschen, ihre politische Meinung an einer Demonstration kundzutun, nachvollziehen. Friedliche Demonstrationen, die auf konkrete Probleme in der Gesellschaft hinweisen, sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Rassismus ist in allen Gesellschaften ein Problem, auch in der Schweiz.

Demonstrationen mit mehr als 300 Teilnehmenden waren bis zum 22. Juni 2020 untersagt. Die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stehen in einem Spannungsverhältnis zum Recht auf freie Meinungsäusserung und politischer Betätigung. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat Anfang Juni 2020 Empfehlungen zur Durchführung von Demonstrationen erlassen.

Per 22. Juni 2020 hat der Bundesrat hat die Obergrenze für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen aufgehoben. Gemäss Art. 6 Abs. 4 Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) können Kundgebungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden, sofern diese Gesichtsmasken tragen. Der Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, diesen Vorgaben nachzukommen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern.

1. und 2. Der Vollzug von Art. 6 Abs. 4 Covid-19-Verordnung besondere Lage obliegt den Kantonen. Der Bundesrat steht im regelmässigen Austausch mit den Kantonen, greift in die Umsetzung jedoch nicht ein.

3. Grundsätzlich liegt der Entscheid bei den betroffenen Polizeibehörden, je nach Interessenlage zu bestimmen, ob und wie in einer bestimmten Situation eingegriffen werden soll. Der Bundesrat kann sich zu den Überlegungen der Polizeibehörden deshalb nicht äussern.

Antwort des Bundesrates.