20.3750 · Postulat · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird damit beauftragt zum Thema der Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität der Wälder einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft wird, ob - in Ergänzung der Massnahmen, die zur Anpassung des Waldes an die Klimaerwärmung ergriffen werden - der Bundesversammlung der Entwurf zu einem Erlass vorzulegen ist oder zusätzliche Massnahmen zu ergreifen sind.
Begründung
Die Klimaerwärmung hat bereits heute unübersehbare Auswirkungen auf die Wälder, und sie wird auch in den kommenden Jahrzehnten einen bedeutenden Einfluss darauf haben. Es gibt pessimistische Vorhersagen zu exzessiven Trockenperioden, die eine Erhöhung der Temperatur von 3-6,5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts voraussagen und eine Zunahme sommerlicher Hitzewellen. Es ist deshalb wichtig, die Entwicklung der Wälder zu verfolgen und zu gewährleisten, dass sie die kommenden bedeutenden Veränderungen so gut wie nur möglich bewältigen können. Mehr als auf den Ertrag muss der Waldbau deshalb in erster Linie auf die Widerstandsfähigkeit des Waldes abzielen. Zuerst einmal ist der Wald ein Ökosystem, dessen Fähigkeit, Extremereignissen zu widerstehen, gerade davon abhängt, dass das System eine möglichst grosse Ökosystem, -Arten und genetische Vielfalt aufweist.
Der Wald, den wir heute haben, ist das Ergebnis einer parallel verlaufenden Evolution der Bäume und der Arten, die auf die eine oder andere Weise von ihm abhängen. Eine Vielzahl von Organismen sind auf eine spezifische Baumart angewiesen; diese Organismen können sich nicht an exotische Baumarten anpassen, die man möglicherweise zwecks Anpassung an den Klimawandel anpflanzen will.
Die Biodiversität eines Altwaldes ist viel höher als diejenige eines Jungwaldes. Alte Bäume bieten der Fauna mit ihren Hohlräumen, absterbenden oder toten Ästen und Hacklöchern ausgezeichnete Mikrohabitate. Lachat et. al. (2019) gehen davon aus, dass 1700 Käferarten und 2700 Pilzarten Totholz als Lebensgrundlage benötigen. Totholz mit einem grossen Durchmesser und solches mit einem kleinen Durchmesser beherbergen nicht dieselben Arten. Laut Müller & Bütler (2010), wäre es angebracht, in bewirtschafteten Wäldern pro Hektare zwischen 20 und 50 Kubikmeter Totholz zu belassen.
Eine deutsche Studie (Thom et. al. 2017) zeigt auf, welche negativen Auswirkungen präventive Waldschläge, die zur Minimierung wirtschaftlicher Schäden vorgenommen wurden, auf die Biodiversität, insbesondere auf Insekten und Pilze im Totholz, haben können.
In seiner Antwort auf die Interpellation Flückiger-Bäni (19.4222) hat der Bundesrat gesagt, um die Verbreitung der durch Borkenkäfer verursachten Schäden zu vermeiden, sollten befallene Bäume "so wenig wie möglich bzw. so viel wie nötig" bearbeitet werden. Und in seiner Antwort auf die Interpellation Von Siebenthal (19.4546) schrieb der Bundesrat: "Die Biodiversität in der Schweiz ist unter Druck und es besteht Handlungsbedarf für den Schutz der Biodiversität. Das grosse Potenzial nicht bewirtschafteter Waldflächen als wertvolle Elemente der ökologischen Infrastruktur der Schweiz sowie als zukünftige Waldreservate liegt heute noch brach und soll künftig genutzt werden."
Konkret hat der Bundesrat im Bericht "Biodiversität im Wald. Ziele und Massnahmen", der 2015 vom BAFU erstellt wurde, die Handlungsziele definiert, um die strukturellen Defizite und die Handlungsdefizite, die bei der Waldwirtschaft in der Schweiz identifiziert wurden, zu beheben. Als eines der grössten ökologischen Probleme des Schweizer Waldes wurde der Mangel an Alt- und Totholz genannt (S. 60). Eine der wichtigsten Massnahmen zur Wiederherstellung eines Gleichgewichts wird es sein, Biodiversitätsreservoire mit xylobionten Arten, die in Naturwaldreservaten leben, zu ergänzen; dazu soll die Vernetzung dieser Arten mit den übrigen Beständen in der Schweiz gefördert und deren Wiederaufschwung bewirkt werden. Zu diesem Zweck wurden für die fünf Hauptregionen der Schweiz Zielwerte definiert, die spätestens bis 2020 erreicht werden müssen (S. 65).
Im jüngsten Landesforstinventar (LFI4), veröffentlicht am 10. Juni 2020, wurde auf den guten Gesundheitszustand der Wälder hingewiesen. Allerdings wurden die Resultate für den Zeitraum von 2009-2017 erhoben, und sie widerspiegeln nicht die Zunahme des Klimadrucks (Trockenheit und Stürme), denen das Ökosystem Wald zurzeit ausgesetzt ist. Im Faktenblatt Nr. 5 zum LFI4 mit dem Titel "Waldbiodiversität und besondere Waldleistungen" steht, wenn die Rede auf das Totholz kommt: "So ist beispielsweise speziell im Jura und in weiten Teilen des Mittellandes ein höherer Alt- und Totholzanteil zu fördern."
Demselben Faktenblatt ist zu entnehmen, dass sich einige eingeführte Arten stark ausbreiten (z. B. Sommerflieder Buddleja davidii, Hanfpalme, Kirschlorbeer), während einheimische Arten, welche sich an die Klimaerwärmung anpassen könnten (Eibe, Eiche, Esche) seltener werden. Das Faktenblatt weist zudem darauf hin, dass die Ziele der Waldpolitik 2020 "weitgehend unerreicht" sind, dass insbesondere grosse regionale Unterschiede bestehen und dass, obwohl die Anzahl der Waldreservate seit dem Zeitraum 2004-2006 zugenommen hat, ihre Fläche noch immer unter dem Zielwert von 10 Prozent liegt.
Mit dem vorliegenden Postulat werden für den Zeitraum 2017-2020 zusätzliche Informationen zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 hinsichtlich der Biodiversität eingefordert; insbesondere soll auf die Rolle des Totholzes und alter Bäume eingegangen werden sowie auf einheimische Arten, welche die Klimaerwärmung bewältigen können.
Dieser Zwischenbericht über die Anwendung der strategischen Massnahmen wird es gestatten, zu ermitteln, ob die bisher getroffenen Massnahmen dem sehr raschen Voranschreiten der Klimaerwärmung angemessen sind. "Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass sich das Klima etwa zehnmal schneller verändert als in den pleistozänen Warmzeiten und damit das Ausweichvermögen vieler Arten überfordert. Erhöhte Anstrengungen verdienen vor diesem Hintergrund alle Massnahmen, welche die Migration von bedrängten Arten erleichtern, primär also die Vernetzung von Lebensräumen und der Erhalt ihrer strukturellen Vielfalt." (BAFU 2015, S. 16).
Diese Feststellung impliziert auch, dass dort, wo aufgeforstet wird, den neuen, sich rasch ändernden klimatischen Bedingungen Rechnung getragen werden muss. Der Praxisaustausch zwischen Bund und Kantonen soll stark gefördert werden, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, die es erlauben wird, rascher Methoden anzuwenden, die den verschiedenen Rollen des Waldes gerecht werden.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, einen Überblick über die gegenwärtig (2020) angewandten Methoden und deren Auswirkungen zu geben und zu untersuchen, welches der geeignetste Ansatz ist, um im Wald eine möglichst grosse Ökosystem, -Arten und genetische Vielfalt zu erhalten. Es wird darum gehen, mit Blick auf die Anpassung der Wälder an die Klimaerwärmung Massnahmen zur Bewirtschaftung vorzuschlagen, welche die Ziele des Bundes zur Biodiversität im Wald (BAFU 2015) beachten. Vor allem sollen alternde Bäume und Totholz, auf deren Bedeutung im genannten Bericht hingewiesen wird, im Wald gelassen werden. Im Zwischenbericht soll auch untersucht werden, welches die besten Ansätze sind, um ohne exotische Arten auszukommen und einheimische Bestände zu fördern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund hat die grosse Herausforderung des Klimawandels für den Schweizer Wald erkannt. Mit dem langjährigen Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" (2009-2018) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) konnten wesentliche Erkenntnisse zum Wald und seiner Anpassungsfähigkeit unter diversen Klimaszenarien gewonnen werden. Die Erhaltung und Förderung der Diversität ist ein zentrales Element zur Adaptation und Sicherung bzw. Stärkung der Resilienz des Waldes. Die Waldpolitik 2020 trägt dieser Bedeutung Rechnung, indem diese Erkenntnisse in den Massnahmenplan der Waldpolitik für die Zeit nach 2020 einbezogen werden. Der im vorliegenden Postulat geforderten Aktualisierung der Massnahmen in den Bereichen Klimaveränderung wurde durch die Erarbeitung des Berichts "Standortkundliche Grundlagen für die Waldbewirtschaftung im Klimawandel" (WSL 2018) bereits entsprochen. Die aktuellen Resultate des Landesforstinventars (LFI4) zeigen, dass die Ausrichtung der Waldbewirtschaftung nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus insbesondere mit Naturverjüngung zielführend ist. Schliesslich hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion Engler (Hêche) (19.4177) beauftragt, zusammen mit den Kantonen im Sinne der Verbundaufgabe eine integrale Strategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel vorzulegen. Die Strategie soll die erforderlichen Instrumente sowie finanziellen Mittel festlegen, damit der Wald seine verschiedenen Funktionen erfüllen und nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Darunter fällt auch die Sicherstellung der Biodiversität im Wald.
Diese vom Parlament angenommene Motion verfolgt einen integralen Ansatz, der auch vom Bundesrat begrüsst wird. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Waldbiodiversität und des Handlungsbedarfs bewusst. Deshalb wurden im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) zusätzliche Mittel im Umfang von 10 Millionen Franken pro Jahr für die Periode 2017-2023 zugunsten der Waldbiodiversität eingestellt. Dabei ist die Publikation zur Förderung der Biodiversität im Schweizer Wald (BAFU 2015) nach wie vor aktuell und wird zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen (PV) Wald umgesetzt. Erste Erfolge sind bereits erkennbar, die Biodiversität im Wald entwickelt sich grundsätzlich positiv. Die im vorliegenden Postulat angesprochenen Defizite etwa beim Alt-/Totholz in den Regionen Jura und Mitteland oder bei den Biotopbäumen werden angegangen. Weitere Schwerpunkte in den PV der laufenden Periode 2020-2024 bilden die Strukturvielfalt im Wald sowie die Ausscheidung von Genreservaten zur Sicherung der genetischen Vielfalt für wichtige und seltene einheimische Baumarten.
Die Zielerreichung der mit den Kantonen vereinbarten zu erbringenden Leistungen in der PV-Periode wird periodisch überprüft und die Schwerpunkte für die neue Umsetzungsperiode werden festgelegt. Die Erkenntnisse aus dem LFI und aus der Forschung tragen zur Aktualisierung der mittelfristigen Ausrichtung bei. Im Rahmen der Wirkungsanalyse AP SBS 2022 wird zudem der Effekt der Sofortmassnahmen in der Waldbiodiversität geprüft. Auf dieser Basis wird der Bundesrat über die weitere Umsetzung und gegebenenfalls angepasste Ziele und Massnahmen entscheiden.
In Anbetracht der laufenden Aktivitäten und vorgesehenen Evaluationen erachtet der Bundesrat die im vorliegenden Postulat geforderten Arbeiten als bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.