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20.3763 · Interpellation · 2020-06-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Bericht "Geldpolitik" vom 21. Dezember 2016 umschrieb der Bundesrat in Beantwortung von vier Postulaten den Auftrag und die Corporate Governance der Schweizerischen Nationalbank. Inzwischen sind die Fremdwährungsbestände der SNB weiter stark gewachsen und mit ihnen die Gewinne, allerdings recht volatil. Diese Gewinne sind seit einiger Zeit Gegenstand von verschiedenartigen Forderungen und von wissenschaftlichen Abhandlungen. Infolge der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Besteht für die enorm gewachsenen Fremdwährungsbestände ein Ausstiegsszenario der SNB? Welches Inflationsrisiko besteht mit oder ohne Ausstieg?

2. Falls diese Bestände mittelfristig bestehen bleiben: Welche Strategie bezüglich der Gewinne verfolgt die SNB bzw. der Bundesrat?

3. Wie hoch ist der Anteil künftiger Gewinne, der zur Erfüllung ihres verfassungsmässigen Auftrags oder zur Abfederung des Verlustrisikos zurückgelegt werden muss? Wie lässt sich dieser Anteil quantifizieren?

4. Gedenkt die SNB, die darüber hinausgehenden Gewinne auszuschütten? Falls nein, warum nicht?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Forderung, Teile dieser Übergewinne (z.B. Erträge aus Negativzinsen) gesondert und allenfalls zweckbestimmt (z.B. für die AHV, den Schuldenabbau o.a.) auszuschütten?

6. Welche Verfassungs- u. Gesetzesgrundlage besteht heute dafür, Gewinne, die über Ziffer 3 hinausgehen, auszuschütten bzw. nicht auszuschütten?

7. Trifft des zu, dass die Verwendung der Gewinne gemäss Ziffer 5 die Unabhängigkeit der SNB nicht tangiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die starke Zunahme der Devisenbestände und die damit einhergegangene Bilanzausweitung der SNB sind die Folge der Devisenkäufe, die die SNB über die vergangenen Jahre in Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags (Gewährleistung der Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung) vorgenommen hat. Eine Rückführung der Devisenbestände bzw. der Bilanzgrösse ist kein Ziel der SNB an sich, sondern die Bilanz ist das Spiegelbild der Geldpolitik der SNB. Daher besteht keine Notwendigkeit für ein Ausstiegsszenario. Für die Geldpolitik ist zentral, dass die SNB bei ihren Devisenanlagen über uneingeschränkten Handlungsspielraum verfügt, d.h. diese je nach geldpolitischer Erfordernis weiter erhöhen oder reduzieren kann. Allfällige künftige Inflationsrisiken hängen in erster Linie von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Höhe der Devisenbestände ist das Ergebnis der geldpolitischen Massnahmen der SNB zur Gewährleistung der Preisstabilität.

2./3./4. Die Anlageverwaltung der SNB unterliegt grundsätzlich dem Primat der Geldpolitik, d.h. geldpolitische Erfordernisse geniessen stets Vorrang vor anlagepolitischen Überlegungen. Die Nationalbank verfolgt kein Gewinnziel, weil ein solches in Konflikt mit der Erfüllung des geldpolitischen Mandats geraten könnte. Unter dem Vorbehalt des Primats der Geldpolitik verwaltet die SNB ihre Devisenanlagen nach den Grundsätzen eines professionellen Anlagemanagements anhand der drei Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag.

Die SNB-Gewinne lassen sich nicht aufspalten in einen von der SNB zwingend benötigten Teil und darüberhinausgehende "Übergewinne", die zur Ausschüttung verfügbar wären. Die über den Eigenkapitalbedarf hinausgehenden Gewinne der SNB werden unabhängig von der Herkunft langfristig grundsätzlich vollumfänglich ausgeschüttet. Angesichts des stark schwankenden Erfolgs der Nationalbank sieht das Nationalbankgesetz allerdings eine mittelfristige Verstetigung der Ausschüttungen an Bund und Kantone vor (Art. 31 Abs. 2 NBG). Um die stark schwankenden jährlichen Ergebnisse der SNB in eine stetige Ausschüttung transformieren zu können, braucht es daher ein Gefäss, das diese Schwankungen auffängt. Dieses Gefäss ist im heutigen Rahmen die Ausschüttungsreserve. Sie ermöglicht es der SNB, auch in den Jahren mit Verlusten eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vorzunehmen. Eine gut dotierte Ausschüttungsreserve ist daher kein frei verfügbarer "Übergewinn", sondern bildet einen Puffer für Jahre mit Verlusten der SNB. Eine Ausschüttung von vermeintlichen "Übergewinnen" der Ausschüttungsreserve würde diesen Puffer reduzieren und das Risiko erhöhen, dass in Jahren mit SNB-Verlusten gar keine Ausschüttung an Bund und Kantone mehr vorgenommen werden könnte und so das vom Gesetzgeber vorgegebene Kriterium der mittelfristigen Verstetigung der Ausschüttung verletzt würde.

5. Auch die Erträge der SNB aus den Negativzinsen sind keine "Übergewinne", sondern bilden einen Bestandteil des ordentlichen SNB-Gewinns, analog zu anderen Gewinnkomponenten (z.B. den Erträgen auf den Devisenanlagen). Eine gesonderte Ausschüttung der Negativzinserträge der SNB mit allenfalls zweckgebundener Verwendung würde einen Eingriff in die ordentliche Verwendung des SNB-Gewinns darstellen. Sie würde bedeuten, dass das künftige Ausschüttungspotenzial an die regulären Empfänger - Bund und Kantone - entsprechend vermindert würde. Eine gesonderte Ausschüttung der Negativzinsen würde daher eine Anpassung der Verfassung und des Nationalbankgesetzes erfordern.

6. Die Verteilung der SNB-Gewinne ist in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4) und im Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 1 und 2) geregelt. Kernpunkte der verfassungsmässigen und gesetzlichen Bestimmungen sind zum einen der Verteilungsschlüssel der Gewinnausschüttungen - zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone - und zum andern die mittelfristige Verstetigung der jährlichen Ausschüttungen. Eine erhöhte Gewinnausschüttung, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen würde, müsste demzufolge eine Anpassung des rechtlichen Rahmens zur Folge haben.

7. Wie oben ausgeführt, ist die in Ziffer 5 erwähnte, gesonderte Ausschüttung von "Übergewinnen" oder Negativzinserträgen der SNB im geltenden institutionellen Rahmen nicht vorgesehen. Forderungen nach zusätzlichen Ausschüttungen würden die SNB unter erhöhten politischen Druck setzen und ihr die Führung der unabhängigen Geldpolitik erschweren. Sofern sich hingegen die Forderung nach unterschiedlichen Verwendungszwecken auf die regulär vereinbarten Gewinnausschüttungen beschränkt, würde die Unabhängigkeit der SNB dadurch nicht tangiert. Ob etwa der Bundesanteil an der jährlichen SNB-Ausschüttung künftig wie bislang in den allgemeinen Bundeshaushalt fliesst oder neu zweckgebunden für den Schuldenabbau oder für die Finanzierung der AHV verwendet würde, tangiert die SNB nicht unmittelbar, sondern ist eine finanzpolitisch zu entscheidende Frage.

Antwort des Bundesrates.