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20.3773 · Interpellation · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Debatte über die eine mögliche Einführung einer Zuwanderungsabgabe für EU-Bürger wurde meine Frage 19.5579 (Steuerung der Zuwanderung; Abgaben oder Kontingente, welches Konzept ist besser?) vom Bundesrat so beantwortet, dass man zuerst die betroffenen Sektoren definieren müsste, um die Folgen für die "gewünschten Arbeitskräfte" zu evaluieren. Die Idee einer solchen Abgabe sei wohl einmal geprüft, dann jedoch nicht weiterverfolgt worden.

1. Was wären die voraussichtlichen Auswirkungen bei einer einmaligen Zuwanderungsabgabe von 5000 Schweizer Franken für alle EU-Ausländer auf die verschiedenen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung)?

2. Was würde sich bei einer Zuwanderungsabgabe von jährlich auf 2000 Schweizer Franken ändern?

3. Wie hoch wären die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen für den Bund in beiden Fällen?

4. Könnte eine solche Zuwanderungsabgabe dazu führen, dass vermehrt höher qualifizierte Arbeitskräfte in die Schweiz kämen?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung wurden verschiedene Modelle zur Steuerung der Zuwanderung diskutiert, darunter auch das Modell einer Zuwanderungsabgabe. Von Letzterem wurde jedoch abgesehen, weil eine Zuwanderungsabgabe nicht mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681, FZA) vereinbar wäre, da bei der Anstellung von Inländern keine vergleichbare Abgabe fällig würde.

Die Auswirkungen einer Zuwanderungsabgabe hängen nicht nur von ihrer konkreten Ausgestaltung ab, sondern auch von anderen Faktoren, welche die Höhe der Zuwanderung beeinflussen, wie beispielsweise die Konjunktur im In- und Ausland. Eine Multiplikation der Anzahl Zuwandernden je nach Sektor mit 5000 bzw. 2000 Schweizer Franken für die Berechnung der Einnahmen würde daher zu kurz greifen. Deshalb ist eine seriöse Schätzung der Auswirkungen einer solchen Zuwanderungsabgabe nicht möglich.

Der Bundesrat gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Personenfreizügigkeit für die Schweiz von zentraler Bedeutung ist. Sie erlaubt es Arbeitgebern, rasch, flexibel und ohne administrativen Aufwand Fachkräfte im EU/EFTA-Raum zu rekrutieren. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Ein Wegfall der Personenfreizügigkeit zugunsten eines Modells mit einer Zuwanderungsabgabe würde die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum erschweren in Bereichen, in denen die Schweiz auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen ist. Ein Modell, welches eine Zuwanderungsabgabe ermöglicht, hätte folglich zwangsläufig weitreichende negative Folgen für die Wirtschaft.

Antwort des Bundesrates.

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