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20.3806 · Postulat · 2020-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Unentgeltlichkeit familienergänzender Kinderbetreuung für Familien zu eruieren, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind. Die Studie soll Antworten auf die folgenden Fragen liefern:

1. Wie würde sich das Arbeitskräftepotenzial auf dem Arbeitsmarkt erhöhen?

2. Um wie viel würden sich die Steuereinnahmen erhöhen?

3. Welche Auswirkungen hätte eine solche Massnahme auf die Familienarmut?

4. Welches wären die Auswirkungen in Bezug auf die frühe Förderung der Kinder?

Begründung

Die meisten Mitgliedstaaten der EU kennen ein Anrecht auf mindestens ein Jahr unentgeltliche Kinderbetreuung vor Beginn der Schulpflicht, finanziert aus Geldern der öffentlichen Hand. Beispielsweise sind es in Belgien zweieinhalb Jahre und in Frankreich und Italien drei Jahre.

Eine Erhöhung der Kinderbetreuungsplätze würde neue Steuereinnahmen generieren. Gemäss einer 2019 von Pro Familia Schweiz zusammen mit den Universitäten Freiburg und Neuenburg durchgeführten Studie wären diese neuen Steuereinnahmen höher als die Beträge, die die öffentliche Hand heute in die familienergänzende Kinderbetreuung investiert. Eine solche Investition würde sich demnach sowohl wirtschaftlich wie sozial lohnen. Gemäss besagter Studien könnte dank einer Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsplätze um 30 Prozent ein durchschnittlicher Beschäftigungsgrad der Mütter von 70 Prozent erreicht werden.

Es darf angenommen werden, dass die Schaffung von Drittbetreuungsplätzen für kleine Kinder zumindest drei Vorteile hat: Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter, indem sie den Frauen erlaubt, sich von elterlichen Aufgaben zu befreien, die noch immer sehr stark auf den Frauen lasten. Sie ist zweitens ein wirksames Instrument gegen Armut, indem sie es den Frauen erlaubt, im Arbeitsmarkt zu bleiben und damit bessere Karrieren zu machen und entsprechend später höhere Renten zu bekommen. Sie kann drittens einen Beitrag leisten gegen schulisches Versagen und Ungleichheiten im schulischen Erfolg, ist doch das Alter zwischen 0 und 4 Jahren derjenige Lebensabschnitt, in dem das Entwicklungspotenzial eines Kindes am höchsten ist. Formen der kollektiven Kinderbetreuung sind eine gute Vorbereitung der Kinder auf die Anforderungen der Schule. Weniger Versagen in der Schule heisst später weniger Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und damit ein geringeres Armutsrisiko im Erwachsenenalter.

Gemäss einer Unesco-Studie zeitigt die frühe Förderung einen vorteilhaften "Return on investment". Eine solche Politik kann sich also auszahlen, denn sie generiert zusätzliche Steuereinnahmen und verhindert soziale Probleme wie Schulversagen und Bildungsabbrüche, Frauenarmut, Arbeitslosigkeit und Delinquenz - Probleme, die die Gesellschaft allemal teurer zu stehen kommen, wenn sie einmal da sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass die familienergänzende Kinderbetreuung eine wichtige gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Funktion hat (vgl. Familienbericht 2017: www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Grundlagen > Familienberichte).

Die Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund unterstützt deren Bemühungen mit zwei befristeten Programme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Zum einen hat er mit dem Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung seit 2003 die Schaffung von mehr als 64'000 Betreuungsplätzen mit Finanzhilfen in der Höhe von rund 400 Mio. Franken unterstützt. Das Parlament hat 2018 das Impulsprogramm ein drittes Mal um vier Jahre verlängert. Zum andern führt der Bund seit dem 1. Juli 2018 ein zusätzliches, auf fünf Jahre befristetes, mit 96,8 Mio. Franken ausgestattetes Förderprogramm durch. Damit unterstützt er Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen erhöhen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken.

Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Masshardt (18.3257) "Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung" ausgeführt hat, belaufen sich die Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung gegenwärtig auf rund 800 Mio. Franken pro Jahr, was in etwa einem Drittel der gesamten Kosten entspricht. Eine vollständige Subventionierung durch die öffentliche Hand entsprechend dem von der Postulantin zur Prüfung vorgeschlagenen Modell brächte folglich erhebliche Zusatzkosten mit sich.

Aufgrund der primären Zuständigkeit der Kantone für die familienergänzende Kinderbetreuung und der bedeutenden Kosten, welche auf die öffentliche Hand bei einer kostenlosen familienergänzenden Kinderbetreuung im Sinne der Postulantin zukommen würden, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, eine Studie im Sinne der Postulantin zu verfassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.