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Unabhängiges und unparteiisches Wahlorgan in Côte d'Ivoire. Kann die Schweiz unterstützend wirken?

20.3827 · Interpellation · 2020-06-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hält enge Beziehungen zum westafrikanischen Staat Côte d'Ivoire.

Der Bundesrat betonte in Beantwortung der Frage 18.5730, dass er bei den ivorischen Behörden regelmässig Fragen der Bürger- und politischen Rechte zur Sprache bringt und sich mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen für die Rechtsstaatlichkeit und die Durchführung demokratischer Wahlen einsetzt. Der neue Präsident soll am 31. Oktober 2020 gewählt werden.

1. Hat der Bundesrat seinen Dialog mit den ivorischen Behörden über Fragen der Bürger- und politischen Rechte, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der grundlegenden Prinzipien zur Durchführung demokratischer Wahlen fortgesetzt? Wie schätzt er mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen die Chancen ein, dass in Côte-d'Ivoire faire Wahlen stattfinden können?

2. Ist bekannt, ob die Regierung von Côte d'Ivoire inzwischen die Empfehlungen des Afrikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28. September 2017 umgesetzt hat, ein unabhängiges und unparteiisches Wahlorgan einzurichten? Ist damit der Zugang zur Einschreibung auf den Wahllisten für alle gewährleistet? Wie wirkt sich die Covid-19-Krise auf das Verfahren aus?

3. Was kann die Schweiz beitragen, damit in Côte-d'Ivoire ein hoher Anteil der Bevölkerung in die Wahllisten eingetragen sein wird, namentlich die nachrückende junge Generation und alle anderen Neuwählenden?

4. Kann die afrikanische Diaspora in der Schweiz einen Beitrag für einen erfolgreichen Verlauf der Wahlen leisten?

5. Vor den Präsidentschaftswahlen 2011 durchlebte Côte-d'Ivoire eine tiefgreifende Krise. Besteht ein Risiko, dass die Spannungen vor den Präsidentschaftswahlen vom Herbst 2020 wieder zunehmen könnten? Welche Rahmenbedingungen tragen zu einer friedlichen und fairen Wahl bei und können die Schweiz und die internationale Gemeinschaft dazu etwas beitragen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz erörtert mit der Côte d'Ivoire regelmässig Fragen zur ordnungsgemässen Durchführung von Wahlen, sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Sie hat ihre Unterstützung angeboten durch die Entsendung von Beobachterinnen und Beobachtern an die ursprünglich von der EU geplante Langzeitbeobachtungsmission. Wegen der Coronakrise kann diese Langzeitbeobachtungsmission nicht durchgeführt werden. Zurzeit wird über eine reduzierte EU-Beobachtungsmission diskutiert.

2. In seinem Urteil vom 18. November 2016 hielt der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker fest, dass der ivorische Staat seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ein unabhängiges und unparteiisches Wahlgremium einzurichten, wie es in der Afrikanischen Charta für Demokratie und im Protokoll über die Demokratie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) vorgesehen ist. Im August 2019 änderte ein neues Gesetz die Zusammensetzung der unabhängigen Wahlkommission (CEI). Diese wird jedoch von Teilen der Zivilgesellschaft und der Opposition als nicht hinreichend unabhängig betrachtet. Daher wurde 2019 eine neue Beschwerde eingereicht.

Am 4. März 2020 erliess der ivorische Präsident eine neue Verordnung zur Änderung der Zusammensetzung der zentralen und lokalen Kommissionen der CEI. Sie ermöglicht es den Gruppen der Kategorie "von oppositionellen politischen Parteien oder Gruppierungen vorgeschlagene Persönlichkeiten", eine zusätzliche Person in die Kommission zu berufen und die Vertretung der Opposition zu erhöhen. Die Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker erliess am 15. Juli 2020 ihre Entscheidung und wies den ivorischen Staat an, vor der Durchführung der Präsidentschaftswahlen Neuwahlen in den lokalen Wahlkommissionen zu organisieren.

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis war vom 10. Juni bis zum 5. Juli 2020 möglich (die Frist wurde zweimal verlängert) und stand allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Es gab jedoch Verzögerungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung der für die Registrierung erforderlichen Dokumente und wegen der Coronakrise.

3. Die Schweizer Botschaft in Abidjan unterstützt u. a. das "Projet d'Appui aux Elections" des UNO-Entwicklungsprogrammes. Dieses beinhaltet auch Sensibilisierungskampagnen mit besonderem Akzent auf junge Wähler und Frauen. So sollen diese Gruppen dazu motiviert werden, ihre politischen Rechte wahrzunehmen.

4. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Beitrag der afrikanischen Diaspora zu politischen Prozessen zu beurteilen.

5. Das Risiko einer politischen Krise oder gewalttätiger Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Wahlen im Oktober kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch ermutigend, dass alle Parteien, einschliesslich der grossen Oppositionsparteien, ihre Wählerschaft aufrufen, sich zu registrieren und dann auch wählen zu gehen. Verschiedene Staaten, darunter die Schweiz, sind auf unterschiedlichen Ebenen aktiv, um präventive Botschaften zu übermitteln. Bedingungen für friedliche und faire Wahlen sind namentlich in der Publikation "Elections to Peace" ( https://www.eda.admin.ch/dam/eda/en/documents/aussenpolitik/menschenrechte-menschliche-sicherheit/20200507-AMS-Election-to-Peace_EN.pdf) der Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA beschrieben.

Antwort des Bundesrates.