20.3866 · Postulat · 2020-06-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, in welcher Form Unternehmen des Bundes verpflichtet werden könnten, über ihren Beitrag zum Gemeinwohl regelmässig Rechenschaft abzulegen. Er muss insbesondere einen Vorschlag dazu ausarbeiten, in welcher Form die Anforderungen an eine Gemeinwohl-Bilanz, wie sie schon in einigen deutschen, italienischen und österreichischen Gemeinden existiert, für Unternehmen des Bundes übernommen werden können.
Begründung
Bei der Gemeinwohl-Bilanz handelt es sich um eine Evaluationsmethode für Private, Gemeinden, Unternehmen und Organisationen, die zur Messung ihrer nichtfinanziellen Beiträge dient. Diese Bilanz ergänzt die traditionellen Finanz- und Jahresberichte. Sie analysiert, wie die betreffende Organisation Werte wie die Würde des Menschen, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, aber auch ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und organisationsinterne Demokratie innerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einhält und fördert. Die weltweite Vision einer Bilanz des sozialen Schutzes entspricht sehr genau den 17 voneinander abhängigen und ehrgeizigen Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, für deren Umsetzung auf internationaler Ebene sich die Schweiz einsetzt.
Seit 2017 sind alle börsenkotierten Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitenden gestützt auf eine Richtlinie dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mehrere hundert Unternehmen in Europa (einige auch in der Schweiz) sowie Gemeinden in Deutschland, Österreich und Italien wenden dieses Reporting-Verfahren schon an.
Die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz durch Unternehmen des Bundes würde es erlauben, diejenigen Punkte zu identifizieren, die öffentlich wenig sichtbar sind, die aber problematisch sein könnten. Die Bilanz würde es auch ermöglichen, das Gemeinwohl zu fördern, indem der gesamten Wertschöpfungskette, für die das Unternehmen Leistungen erbringt, die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten und anerkennt das wachsende Bedürfnis nach einer Berichterstattung der Bundesunternehmen über ihre nichtfinanziellen Tätigkeiten. Gemeinwohl-Bilanzen informieren in der Regel über die Zielsetzungen eines Unternehmens in den Bereichen Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Mitentscheidung. Der Bund hat im Rahmen der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren Zielen, den Sustainable Development Goals (SDG) und seinem Engagement im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) den hohen Stellenwert dieser Zielsetzungen hervorgehoben.
Gemäss den Grundsätzen der Corporate Governance steuert der Bund die bundesnahen Unternehmen mit strategischen Zielen, wobei Zielsetzungen aus dem Bereich Nachhaltigkeit seit vielen Jahren mit einfliessen. Die strategischen Ziele des Bundesrates bilden die Grundlage zur Ausgestaltung der Unternehmensstrategie und Berichterstattung durch den Verwaltungsrat.
Swisscom, Post und SBB veröffentlichen in ihrer jährlichen Berichterstattung neben einem finanziellen Jahresbericht auch einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. In diesen Nachhaltigkeitsberichten werden die Tätigkeiten und Leistungen der Unternehmen hinsichtlich der SDG und CSR dargestellt und ausgewertet. Die Auswertung orientiert sich unter anderem an den Standards der Global Reporting Initiative (sogenannte GRI-Standards), die auch von der EU als Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen anerkennt werden. Diese Standards sollen einen globalen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleisten und setzten sich aus drei universellen Standards und Indikatoren für ökonomische, ökologische und soziale Themen zusammen.
Die umfassende Berichterstattung der bundesnahen Unternehmen entspricht damit auch im nichtfinanziellen Bereich dem derzeitigen "state of the art". Darüber hinaus erstatten die Verwaltungsräte dem Bundesrat jährlich Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele und stellen die notwendigen Informationen für deren Überprüfung zur Verfügung. Der Bundesrat verfügt also bereits über eine Möglichkeit, um zusätzliche Informationen über die nichtfinanziellen Ziele der Bundesunternehmen einzuholen.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden und von den bundesnahen Unternehmen angewandten Standards sowie die darauf abgestützten Berichterstattungen den Anliegen des Postulanten bereits entsprechen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.