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Monitoring für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung

20.3892 · Motion · 2020-06-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ab 2021 einen jährlichen Monitoring-Bericht zur Umsetzung des Steuerteils des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vorzulegen. Das Monitoring soll insbesondere umfassen:

1. Eine Analyse der Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden in den durch die Unternehmenssteuerreform STAF veränderten Bereiche (Abschaffung der Statusgesellschaften, Patentbox, Inputförderung, zinsbereinigte Gewinnsteuer, Step-Up bei Zuzug usw.)

2. Ein Vergleich der realen Entwicklung des Steuersubstrates von Bund, Kantonen und Gemeinden mit den vom Eidgenössischen Finanzdepartement geschätzten Zahlen vor der Inkraftsetzung der Steuerreform STAF.

3. Eine Analyse der dynamischen Auswirkungen der Steuerreform STAF auf die Steuereinnahmen des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden gemäss der Studie "Dynamische Schätzung der Einnahmeeffekte der Steuervorlage 17" vom 19. März 2018.

Begründung

Für die parlamentarische Beratung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) hat das Eidgenössische Finanzdepartement umfassende Schätzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen auf allen Staatsebenen nach Umsetzung der Reform vorgenommen. Diese Schätzungen flossen auch in die Debatte zur Referendumsabstimmungen vom 19. Mai 2019 ein. Ebenfalls im Vorfeld der Revision hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Studie zu den "dynamischen" Effekten der Steuerreform vorgelegt. Sie kam dabei zum Schluss, "dass die geschätzten kurzfristigen Mindereinnahmen mit der Zeit ganz oder teilweise ausgeglichen werden dürften. Es könnten sogar Mehreinnahmen gegenüber heute resultieren."

Mit einem Monitoring soll festgestellt werden, ob die vor der Reform erwarteten Entwicklungen eintreffen und die Daten und Schätzungen der Behörden zuverlässig und belastbar sind. Dies ist auch für zukünftige Reformen relevant. Weiter zeigt ein Monitoring allfälligen Optimierungsbedarf.

Die Überprüfung der Auswirkungen von politischen Reformen und der ihnen zugrunde liegenden Annahmen ist Teil einer modernen, wirkungsorientierten Verwaltungsführung und wird auch in anderen Bereichen praktiziert oder angestrebt. So hat der Bundesrat zum Beispiel in seiner Botschaft zur Revision des Zolltarifgesetzes die Implementierung eines Monitorings vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Einsparungen aus Zollreduktionen den Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Überprüfung der Auswirkungen der STAF kann wertvolle Hinweise liefern, inwieweit die Reformziele erreicht worden sind. Der Bundesrat steht daher einer solchen Ex-post-Analyse aufgeschlossen gegenüber. Allerdings setzt eine Analyse der einzelnen Massnahmen der STAF voraus, dass diese von den Kantonen jeweils auch statistisch erfasst werden. Dies ist derzeit lediglich bei den obligatorischen Massnahmen (Abschaffung Statusgesellschaften, Einführung Patentbox) sichergestellt. Das Eidgenössische Finanzdepartement prüft, wie die Datenlücken geschlossen werden können, damit 2024 oder 2025 eine aussagekräftige Ex-Post-Analyse erarbeitet werden kann.

Eine solche Untersuchung würde aber in verschiedener Hinsicht von den Eckwerten der vorliegenden Motion abweichen:

  • Erstens können die Reformwirkungen nicht einfach anhand der tatsächlichen Entwicklung des Steuersubstrates und der Steuereinnahmen abgelesen werden. Es gilt vielmehr, die Einnahmenentwicklung in die Reformwirkungen einerseits und die diese überlagernde konjunkturelle Entwicklung andererseits aufzuspalten.
  • Zweitens stellen Sonderfaktoren, die von der Reformwirkung ebenfalls abgegrenzt werden müssen, eine besondere Herausforderung dar. Darunter fallen die Auswirkungen der Coronakrise ebenso wie allfällige (Vor)Wirkungen des OECD-Arbeitsprogramms zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft.
  • Drittens werden belastbare Daten, welche Aussagen zu einzelnen Reformmassnahmen erlauben, nicht schon 2021, sondern erst ab 2023 vorliegen.
  • Viertens reicht eine einmalige Evaluation aus, da das in der Motion geforderte jährlich zu wiederholende Monitoring keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen dürfte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.