20.3915 · Motion · 2020-06-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen.
Begründung
Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung einen gewaltigen Schub gegeben. Innert wenigen Tagen wurde für sehr viele Menschen in diesem Land Homeoffice und für alle Kinder Homeschooling Realität. Während die Internetversorgung in den Städten ausreichend war, litten viele Familien und Firmen in ländlichen Regionen und Agglomerationen unter mangelnder Internetgeschwindigkeit.
Per Ende 2019 waren 3.9 Millionen oder 74 Prozent der Wohnungen und Geschäfte mit Ultrabreitband (mehr als 80 Mbit/s) erschlossen. Von den anderen 26 Prozent und den betroffenen Regionen spricht kaum jemand. Es sind dies 1.4 Millionen Wohnungen und Geschäfte. Gerade für diese muss die Politik sorgen, da hier vielfach ein Marktversagen herrscht und die Swisscom keine Anreize für Investitionen hat.
Damit die Bevölkerung und die Wirtschaft in allen Landesgegenden von den gleichen minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können, muss die Grundversorgungsbestimmung laufend an die technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden (Art. 16 des Fernmeldegesetzes). Die Fernmeldedienstverordnung (FDV) sieht seit 1.1.2020 eine Grundversorgungsgeschwindigkeit von 10 Mbit/s vor. Diese entspricht den aktuellen technischen Möglichkeiten und der Nachfrage bei weitem nicht mehr. Die Nachfrage nach Bandbreite verdoppelt sich in etwa alle zwanzig Monate. Um den digitalen Graben zwischen städtischen und peripheren Regionen zu reduzieren, muss deswegen umgehend gehandelt werden. Dies ist für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft elementar. Eine gute Versorgung mit Breitbanddiensten ist für die Standortattraktivität elementar und kann helfen, physische Distanzen zu überwinden und unabhängig vom Standort neue Geschäftsmodelle in den ländlichen Regionen und in Berggebieten zu entwickeln. So können dezentral Arbeitsplätze geschaffen und erhalten, wie auch Pendlerströme reduziert werden. Wenn die Internetgeschwindigkeit jedoch nicht genügt, ist man auf verlorenem Posten. Darum ist die Erhöhung der flächendeckenden Mindestgeschwindigkeit auf 80 Mbit/s mehr als berechtigt. Spätestens im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession mit Beginn 1.1.2023 muss diese Anpassung vorgenommen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine gute Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitbandinternet ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Entsprechend hat er in seiner Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes vom 6. September 2017 Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs sowie zur Förderung der Investitionsdynamik vorgeschlagen. Darüber hinaus hat er in seiner Strategie "Digitale Schweiz" vom 5. September 2018 die Bedeutung einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen, zuverlässigen und effizienten Kommunikationsinfrastruktur betont.
Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über eine sehr gute Abdeckung mit Breitbandinternet. Trotz der bereits guten Ausgangslage forcieren die Marktteilnehmenden den wettbewerblichen Netzausbau weiter. So plant etwa Swisscom laut eigenen Angaben, bis Ende 2021 jede Schweizer Gemeinde mit neuster Glasfasertechnologie zu erreichen. Pro Jahr investiert Swisscom dabei rund 1.6 Mia. Franken in den Netzausbau. Gleichzeitig haben Sunrise und Salt die Gründung eines Joint Ventures bekanntgegeben, welches in den nächsten Jahren rund CHF 3 Mia. in den Glasfaserausbau zur Erschliessung noch nicht damit versorgter Gebiete investieren will. All diese Investitionen tragen massgebend zur Standortattraktivität der Schweiz bei und sind eine Folge des Wettbewerbs auf dem Telecommarkt.
Ziel der Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen ein Basisangebot an grundlegenden Fernmeldediensten zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass auch in abgelegenen Gebieten, in denen der Wettbewerb lückenhaft ist, ein entsprechendes Basisangebot verfügbar ist. Der Bundesrat beobachtet die Situation laufend und passt den Umfang der Grundversorgung regelmässig an. So wurde die Mindestübertragungsrate zuletzt am 1. Januar 2020 auf 10 Mbit/s angehoben. Damit liegt die Schweiz punkto Grundversorgung bereits heute an der europäischen Spitze. Diese garantierte Leistung ist ausreichend um Dienste wie z. B. Email, Telefonie, Videotelefonie, Videostreaming, Informationsplattformen, Online Banking, Onlineshopping, Social Medias oder Web-Browsing nutzen zu können. Die im Rahmen der Grundversorgung zu ermöglichende Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben ist damit sichergestellt.
Im Rahmen der langfristig ausgelegten Grundversorgung Abhilfe für Ausnahmesituationen wie den Corona-Lockdown schaffen zu wollen, würde dem Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen im Fernmeldegesetz zuwiderlaufen und zu Fehlanreizen führen. Zudem hat sich während des Lockdown gezeigt, dass etwa Homeoffice und Homeschooling mit einer Übertragungsrate von 10 Mbit/s in den meisten Fällen problemlos möglich waren.
Ein staatlich vorgeschriebener flächendeckender Netzausbau mit einer Leistung von mind. 80 Mbit/s wäre weit mehr als die in der Grundversorgung angestrebte Bereitstellung von Grundleistungen und käme einem massiven Eingriff in den Wettbewerb gleich, mit Auswirkungen auf die kommerziellen Angebote. Die voraussichtlich hohen ungedeckten Kosten einer entsprechend ausgebauten Grundversorgung müssten nach den geltenden Regeln über einen Grundversorgungsfonds abgegolten werden, welcher von allen Marktteilnehmenden zu alimentieren ist. Die Mitbewerber der Grundversorgungsanbieterin gerieten damit doppelt unter Druck, indem sie den Ausbau der Grundversorgung finanzieren müssten und durch die ausgebauten Grundversorgungsleistungen gleichzeitig konkurrenziert würden.
Die Kosten des in der Motion geforderten Ausbaus der Grundversorgung wären beträchtlich. Gemäss einer Studie des BAKOM hätte der Ausbau eines leitungsgebundenen Hochbreitbandnetzes Investitionen von mind. 3.6 Mia CHF zur Folge.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass beim Bau eines flächendeckenden Fernmeldenetzes mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 80 Mbit/s vermehrt sog. alternative Anschlusstechnologien (Mobilfunk oder Satellit) eingesetzt werden müssten, da ein leitungsgebundener Ausbau innerhalb der gesetzten Frist gar nicht realisiert werden könnte.
Zusammenfassend stellt die Grundversorgung gegenwärtig kein geeignetes Mittel zur Erfüllung der im Rahmen der Motion eingereichten Forderung nach einem garantierten Leistungsniveau von mindestens 80 Mbit/s dar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.