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20.3924 · Motion · 2020-08-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die fachliche Unterstützung im Bereich Opferidentifikation und Betreuung für gewaltbetroffene, traumatisierte Geflüchtete in den Bundesasylzentren und den Zugang zu externen Angeboten auszubauen, und dabei sicherzustellen, dass die Knappheit an spezialisierten psychologischen und insbesondere kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten behoben wird.

Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Buffat, Cottier, Fluri, Jauslin, Marchesi, Rüegger, Rutz Gregor, Silberschmidt, Steinemann) beantragt, die Ablehnung dieser Motion.

Begründung

Im Bericht zum 16.3407 Po. Feri Yvonne stellt der Bundesrat Handlungsbedarf fest, damit gewaltbetroffenen Geflüchteten, insbesondere Frauen und Mädchen, der Zugang zu jenen "Unterstützungsleistungen gewährt werden kann, die für ihre Genesung unabdingbar sind" (S. 8). Gemäss des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) ist dafür in erster Linie eine verbesserte Opferidentifikation und ein Ausbau der psychologischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der Opferidentifikation und angemessenen fachlichen Betreuung für gewaltbetroffene, traumatisierte Geflüchtete in den Bundesasylzentren (BAZ) hohe Bedeutung beigemessen werden muss. In seinem Bericht in Erfüllung des Po. 16.3407 Feri zeigt der Bundesrat daher bestehende Angebote in den BAZ auf und beauftragt das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG), in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren weitergehende Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dies unter anderem im Bereich der Sensibilisierung und Schulung von Leistungserbringenden im Gesundheits-, Betreuungs- und Sicherheitsbereich. So werden zum Beispiel zwischen September und November 2020 Mitarbeitende aller BAZ in der Erkennung von Traumafolgebelastungen geschult und über die Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Asylsuchende informiert. Des Weiteren prüfen BAG und SEM, ob 2021 eine systematische Weiterbildung der Partnerärztinnen und Partnerärzte zum Thema "Psychische Gesundheit und Migration" durchgeführt werden kann. Überdies werden die fallführenden Mitarbeitenden aus dem Asylverfahren regelmässig hinsichtlich des Umgangs mit Opfern sexueller Gewalt oder Ausbeutung und allfälligen psychischen Folgestörungen sensibilisiert und geschult. Die Umsetzung weiterer Massnahmen ist eingeleitet und wird 2021 Gegenstand eines Berichts zuhanden des Bundesrates sein.

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung im Hausarztmodell ist für alle Asylsuchenden in den BAZ sichergestellt. Jedes BAZ verfügt über eine Gesundheitsfachstelle, welche Asylsuchende im Fall somatischer oder psychischer Probleme an Ärztinnen und Ärzte des Standortkantons überweisen kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Bereich der spezialisierten psychologischen und insbesondere der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zurzeit ein Mangel an fachärztlichen Angeboten besteht. Dieser Mangel betrifft sowohl asylsuchende Personen in den BAZ wie auch die übrige Wohnbevölkerung der Schweiz.

Der Bundesrat hat diese Versorgungslücken im 2016 vorgelegten Bericht "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Po. 10.3255 Stähelin benannt und Massnahmen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Angebotsstrukturen und Ausbildungsförderung vorgestellt. Im selben Jahr veröffentlichte er seinen Bericht "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz" in Erfüllung des Po. 13.3370 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S). Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik verabschiedeten Bund und Kantone anschliessend einen Aktionsplan zur Verbesserung der psychischen Gesundheit. Für dessen Umsetzung zuständig sind verschiedene Bundesstellen, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie Kantone und Leistungserbringer. Eine Unterversorgung im Bereich der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen besteht zwar weiterhin, da fachärztliche Weiterbildungen in diesem Bereich mehrere Jahre dauern. Die bereits eingeleiteten Massnahmen erweisen sich jedoch als wirksam für einen nachhaltigen Angebotsaufbau.

Aus Sicht des Bundesrates wird somit den bekannten Versorgungslücken bereits mit geeigneten Massnahmen entgegengewirkt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.