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20.3954 · Interpellation · 2020-09-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen warten auf die Umsetzung der Motionen 16.3066 und 16.3068, die von beiden Räten angenommen wurden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) antwortete auf diesbezügliche Anfragen, der Vorschlag habe bei den "betroffenen Organisationen" gemischte Reaktionen ausgelöst. Die Regierung habe daher darauf verzichtet, die Umsetzung der vom Parlament geforderten Änderung in den Gesetzesentwurf aufzunehmen, der am 12. August 2020 in die Vernehmlassung ging.

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass nur eine informelle Konsultation und keine Vernehmlassung durchgeführt wurde, um diesen Entscheid zu fällen - mit dem ein Auftrag der Bundesversammlung ignoriert wird?

2. Der Bundesrat wird gebeten, eine abschliessende Liste derjenigen "betroffenen Organisationen" vorzulegen, die gegen die Umsetzung der Motion waren.

3. Der Bundesrat wird gebeten, die Stellungnahmen dieser Organisationen zu veröffentlichen.

4. Gemäss den bekanntgegebenen Informationen plant das ASTRA, eine "zusätzliche Studie" durchzuführen, anstatt die Motion umzusetzen. Was ist das Ziel dieser Studie?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit den vom Parlament 2018 überwiesenen Motionen Nantermod (16.3066. Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen faireren Wettbewerb) und Derder (16.3068. Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote) ist der Bundesrat beauftragt worden, im Zusammenhang mit den neuen Fahrdienstangeboten wie z. B. Uber eine Anpassung der Bundesgesetzgebung vorzuschlagen.

Der Vorentwurf der Verwaltung sah vor, dem Bundesrat die Kompetenz zum Erlass von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für leichte Motorwagen zum Personentransport zu entziehen. Er wurde Anfang 2019 den betroffenen Vollzugsbehörden und Verbänden im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lehnten das Vorhaben grossmehrheitlich ab, weil sie eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und eine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im traditionellen Taxigewerbe befürchteten.

Angesichts der breiten Ablehnung durch die Betroffenen entschied der Bundesrat, die Umsetzung der Motionen 16.3066 und 16.3068 noch nicht zur Diskussion zu stellen und weitere Umsetzungsvarianten prüfen zu lassen.

1. Der Bundesrat erläutert im Rahmen der Vernehmlassung der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen die Ausgangslage und das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Motionen 16.3066 und 16.3068. Die Vernehmlassungsadressaten können noch bis am 12. Dezember 2020 zu den Rechtsanpassungen und zu den Ausführungen in den erläuternden Berichten Stellung nehmen.

2./3. Die Informationsveranstaltungen fanden am 8. und 14. Januar 2019 statt. Eingeladen waren Vertreter von Bundes- und Kantonsbehörden, Verkehrsverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Verkehrssicherheitsorganisationen, Konsumentenschutzverbänden, der Fahrlehrerschaft, der Verkehrspsychologie und der Versicherungswirtschaft. Eine schriftliche Stellungnahme der ablehnenden Organisationen liegt nicht vor. Die Protokolle der Informationsveranstaltungen können jedoch unter den folgenden Links heruntergeladen werden.

Protokoll der Veranstaltung vom 8. Januar 2019:

https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassenverkehrallgemein/informationsveranstaltung-vom-8jan2019.pdf

Protokoll der Veranstaltung vom 14. Januar 2019:

https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassenverkehrallgemein/informationsveranstaltung-vom-14jan2019.pdf

4. Angesichts der breiten Ablehnung durch die Betroffenen hätte der Vorschlag zur Umsetzung der beiden Motionen in der Vernehmlassung kaum Zustimmung gefunden. Zudem haben sich seit der Einreichung der Motion die Verhältnisse rund um die Fahrdienstangebote geändert. Zum einen wurde Uber Pop im Jahr 2018 eingestellt, zum anderen haben verschiedene Kantone und Gemeinden die neuen Fahrdienstangebote geregelt. Mit der Studie sollen deshalb die Thematik der neuen Fahrdienstangebote im Strassenverkehr samt ihrer erwarteten Entwicklung umfassend beleuchtet und Vorschläge für Rechtsänderungen aufgezeigt werden. Dieses Vorgehen nimmt die Anregung der Motion 16.3068 auf, einen Bericht zu erstellen. Die Studie wird voraussichtlich anfangs 2021 vorliegen und dient als Grundlage für das weitere Vorgehen.

Antwort des Bundesrates.