Investition in die Zukunft. Weiterbildungsgutscheine zur Förderung von Geringqualifizierten
20.3963 · Interpellation · 2020-09-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Weiterbildung erfüllt in der Schweiz eine zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion. Gerade in Krisenzeiten vermag es die Weiterbildung, die Folgen von Umwälzungen zu mildern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Diese Funktion ist heute wichtiger denn je.
Die durch die Corona-Krise noch weiter beschleunigte Digitalisierung sowie die Anpassung von Geschäftsmodellen führt dazu, dass von den Arbeitnehmenden immer rascher neue Kompetenzen und Qualifikationen gefordert werden. Wer nicht mithalten kann, wird arbeitslos. Gemäss aktuellen Studien sind 100 000 Stellen in der Schweiz gefährdet. Ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmende sind besonders betroffen. Der Bedarf an Weiterbildung infolge struktureller Veränderungen wächst stark.
Die Unterschiede der Weiterbildungsbeteiligung je nach Qualifikationsniveau sind in der Schweiz enorm. Eine Person mit Hochschulabschluss nimmt mehr als viermal so oft an Weiterbildung teil, wie eine Person ohne nachobligatorische Ausbildung. (Daten BFS) Bereits vor der Corona-Krise hat der Bundesrat deshalb die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten als eine bildungspolitische Priorität definiert. Bisher fehlen aber griffige nationale Massnahmen, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Die Analyse und Studie "Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden", welche das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBFI) beim Büro BSS erstellen liess, untersuchte verschiedene Finanzierungsinstrumente in der Weiterbildung. Das Fazit: Weiterbildungsgutscheine haben einen positiven Effekt auf die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten weisen Gutscheine insbesondere in Verbindung mit Informations- und Beratungsmassnahmen mehrere Vorteile auf. Zu einem gleichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der OECD (Individuelle Weiterbildungskonten, 2019).
Bis heute werden Weiterbildungsgutscheine auf nationaler Ebene nicht zur Erhöhung der Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten eingesetzt.
Ich frage den Bundesrat:
1. Wie ist im Hinblick auf die BFI-Periode 25-28 ein nationales Gutscheinsystem auszugestalten, um die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten zu erhöhen?
2. Wie sind Weiterbildungsgutscheine in den Massnahmenplan zur Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung einzubetten?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die berufliche Weiterbildung eine wichtige Rolle für die Einzelnen wie auch für die Unternehmen spielt. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen rechtzeitig sowie bedarfsgerecht angepasst und erweitert werden. In Ergänzung zur privaten Initiative haben sich Bund und Kantone der Thematik bereits mit verschiedensten Massnahmen angenommen. Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1) Die Beteiligung von Geringqualifizierten an Weiterbildungsmassnahmen zu erhöhen, ist bereits ein Ziel der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, die Arbeitsmarktfähigkeit geringqualifizierter Personen zu verbessern. Dies geschieht etwa über die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener, geregelt durch Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen. Mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) unterstützt der Bund zudem seit 2018 Weiterbildungsprogramme von Unternehmen und Organisationen, die dazu beitragen, dass Erwerbstätige mit den Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz Schritt halten können. Da die Bedürfnisse und Realitäten in den Regionen und Branchen sehr unterschiedlich sind, sind solche gezielten Angebote und kantonalen Lösungen nationalen Systemen, wie beispielsweise Weiterbildungsgutscheinen, vorzuziehen.
2) Für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie die Entwicklung der entsprechenden Strategien sind die Kantone zuständig. Gemäss Art. 31 BBG sorgen die Kantone zudem für ein angemessenes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung. Im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" befassen sich die Kantone in einem Projekt mit einer nationalen Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die überarbeitete Strategie soll von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im ersten Halbjahr 2021 verabschiedet werden.
Antwort des Bundesrates.