20.3977 · Interpellation · 2020-09-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die SBB lässt wegen Mangel an Lokführerpersonal schweizweit täglich 200 Zugverbindungen ausfallen. Damit fallen Leistungen aus im regionalen Verkehr, die von den Kantonen bestellt und mitfinanziert werden. Diese neuerliche Angebotsreduktion der SBB ist gravierend und sie schadet dem Image des Bahnlandes Schweiz.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wie kam es zu dieser Fehlplanung?
2. Wie beurteilt der Bundesrat die Aufsichtsfunktion des Bundesamtes für Verkehr? Die Problematik fehlender Lokführer und die mangelhafte Personalplanung zeichnete sich schon länger ab. Hat es das BAV versäumt, sich rechtzeitig mit den Führungsgremien kurzzuschliessen?
3. Gemäss Schreiben des BAV an die SBB sei es nicht tolerierbar, dass die SBB ihren Verpflichtungen bei bestellten und durch die öffentliche Hand mitfinanzierten Leistungen nicht nachkomme. Was heisst das kurzfristig, wenn ja offensichtlich ist, dass das Personal fehlt?
4. Welche finanziellen Konsequenzen haben die Ausfälle für die Kantone und für die SBB. Wer finanziert die Ausfälle? Wie werden nicht erfüllte Leistungen geahndet?
5. Wie und wann wurde die betroffenen Kantonsregierungen von der SBB über die Zugsausfälle informiert und in mögliche Szenarien und Strategien eingebunden?
6. Besonders betroffen von diesen Ausfällen ist der viertgrösste Kanton der Schweiz, der Kanton Aargau. Wichtige Verbindungen in allen Regionen fallen völlig aus und teilweise ganz. Im speziellen betroffen ist auch das Fricktal. Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass der Kanton Aargau beim nächsten Bahnausbauschritt wichtige Direktverbindungen einbüsst. Ist der Bundesrat bereit, die Situation mit den einzelnen betroffenen Kantonsregierungen zu analysieren, um Verbesserungen zu erreichen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die SBB hat in der Vergangenheit bei der Bedarfs-, Einsatz- und Ausbildungsplanung des Lokpersonals Fehleinschätzungen gemacht. Die Planungen wurden 2019 korrigiert und neu ausgerichtet. Die Corona-Krise hat die angespannte Situation zusätzlich verschärft, da Aus- und Weiterbildungskurse während längerer Zeit nicht bzw. nur reduziert durchgeführt werden konnten. Per Ende August 2020 fehlen der SBB 211 Lokführerinnen und Lokführer.
2. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) nimmt im öffentlichen Verkehr, im Schienengüterverkehr und beim Gütertransport auf der Strasse eine sicherheitsbezogene Aufsichtsfunktion wahr. Das BAV hat jedoch keine Aufsichtsfunktion bezüglich operativer Entscheide der Transportunternehmen. Die Personalplanung liegt in der alleinigen Verantwortung der SBB.
3. Der Bund, vertreten durch das BAV, hat bei der SBB interveniert, da vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden. Der Bund erwartet grundsätzlich von der SBB, dass alle bestellten und durch die öffentliche Hand finanzierten Angebote gefahren werden und ist mit der Einstellung ganzer S-Bahn-Linien nicht einverstanden. Der Bundesrat verlangt, dass die Einstellung zeitlich auf das absolute Minimum zu beschränken ist und dass die Reiseketten sicherzustellen sind.
4. Der Bund hat bei der SBB interveniert. Das BAV wird sicherstellen, dass nicht erbrachte Leistungen finanziell auch nicht durch die Besteller abgegolten werden. Die SBB trägt die durch den Lokführermangel entstandenen Bahnersatzkosten selbst. Solche Leistungen fallen nicht unter die Ausfall-Entschädigungen, welche im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom Parlament beschlossen wurden.
5. Die SBB war und ist in Kontakt mit dem BAV und den Bestellerkantonen. Die Angebotseinschränkungen wurden vorgängig mit den betroffenen Kantonen diskutiert. Der Bundesrat erachtet es als selbstverständlich, dass die SBB die Besteller transparent und zeitgerecht über die Wiederaufnahme des Verkehrs informiert.
6. Die Zugausfälle wegen Lokführermangel betreffen zahlreiche Kantone der Westschweiz, der Nordwestschweiz und des Mittellandes bis und mit Zürich. Eine spezielle Benachteiligung des Kantons Aargau liegt nicht vor. Die Situationsanalyse erfolgt zwischen SBB, BAV und den Bestellerkantonen sowie ergänzend gesamtschweizerisch im Rahmen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Ein Zusammenhang zwischen dem Lokführermangel und der Angebotsentwicklung des nächsten Ausbauschrittes besteht nicht.
Antwort des Bundesrates.