20.3981 · Interpellation · 2020-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 19.4158 bekundet der Bundesrat seine Absicht, multimodale Mobilitätsangebote generell zu fördern. Dazu gehört auch die Kombination von Bahn und Velo mit Veloparkplätzen an den Bahnhöfen. Der Bundesrat führt weiter aus, dass er die Entwicklung multimodaler Plattformen erleichtern möchte, um eine integrierte Mobilität und die Vernetzung verschiedener Mobilitätslösungen zur Bildung verkehrsübergreifender Transportketten zu ermöglichen. Somit könne es in Zukunft sinnvoller sein, anstatt das eigene Velo im Zug mitzunehmen, ein Sharing-Angebot für Velos (Bikesharing) zu nutzen.
Selbstverständlich kann es sein, dass solche Lösungsansätze für den täglichen Pendlerverkehr geeignet sind. Für die Freizeitmobilität sind sie jedoch ungeeignet, da man in der Freizeit gerne sein eigenes Velo auf den Zug mitnehmen möchte.
Ich stelle daher dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Hat der Bundesrat kurz-, mittel- und langfristige strategische Zielvorstellungen für die Entwicklung der Freizeitmobilität, in Anbetracht dessen, dass Freizeitreisen für die Schweizer Bevölkerung den wichtigsten Reisegrund darstellen?
2. Wie gedenkt der Bundesrat, die Mobilität mit dem Velo in der Freizeit und im Tourismus zu unterstützen und weiterzuentwickeln?
3. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat geprüft bzw. welche Forderungen hat er an die in der Schweiz tätigen Bahnunternehmen (SBB, aber auch regionale Unternehmen) gerichtet, um die Mitnahme von Velos im Zug bei Tourismus- oder Freizeitreisen zu vereinfachen?
Begründung
Die gesundheitliche und wirtschaftliche Krise, mit der die Schweizerinnen und Schweizer gegenwärtig konfrontiert sind, spricht deutlich für die Förderung eines lokaleren und sanfteren Tourismus.
Die Tourismusorganisationen haben das verstanden und in den letzten Monaten ist das Angebot zur Entdeckung der schönsten Orte unseres Landes mit dem Velo regelrecht aufgeblüht. Für die lokale Wirtschaft und die Umwelt, denen es Sorge zu tragen gilt, ist dies ein wahrer Segen.
Wie die Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015 zeigen, ist die Freizeit für die Schweizer Bevölkerung mit Abstand der wichtigste Verkehrszweck. Fast die Hälfte der Tagesdistanzen werden im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zurückgelegt (44 %), dagegen nur knapp ein Viertel im Zusammenhang mit der Arbeit (24 %). 2015 wurden bei Freizeitreisen ausserdem lediglich drei Prozent der Distanzen mit dem Velo zurückgelegt, hingegen 64 Prozent mit dem Auto. Es besteht also ein beträchtliches Verbesserungspotenzial.
Damit eine nachhaltige Änderung der Gewohnheiten in unserem Lebensstil Einzug halten kann, sind zwei Voraussetzungen nötig: ein Auslöser und eine erste positive Erfahrung. Dies trifft noch stärker zu, wenn es um eine freiwillige Aktivität wie zum Beispiel Ferien geht. Obschon Covid-19 für viele von uns den Auslöser darstellen mag, dank dem wir vermehrt Ferien mit dem Velo machen wollen, sind erste positive Erfahrungen bei Weitem noch nicht gewährleistet.
Momentan gestaltet sich das Reisen im Zug mit dem Fahrrad in der Schweiz nämlich zu oft als Hindernislauf, und man wäre manchmal beinahe froh um eine spezifische Schulung zu diesem Thema: schlecht zugängliche Perrons und Züge, zu wenig Platz für das Velo im Zug, lückenhafte Informationen, in einigen Zügen darf das Velo nicht mitgenommen werden, in anderen braucht man eine Reservation, gewisse zeitliche Einschränkungen, unterschiedliche Preise je nach Transportunternehmen etc. Der gut informierte Velofahrer wird es bestätigen können: Die Liste der Tücken, mit denen man konfrontiert ist, wird mit zunehmender Erfahrung immer länger.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1. und 2. - Im Jahr 2009 hat der Bundesrat die Strategie Freizeitverkehr erarbeitet, welche eine Vision und Ziele für den Zeithorizont 2020 vorgibt und verschiedene konkrete Massnahmen nennt.
Ein Blick auf die neuesten Daten zum Mobilitätsverhalten macht deutlich, dass die Ziele der Strategie Freizeitverkehr nur zum Teil erreicht wurden. So hat sich zwar die durchschnittliche Freizeitmobilität im Inland - gemessen an den täglich im Rahmen der Freizeit zurückgelegten Strecken - zwischen 2005 und 2015 erfreulicherweise leicht verringert. Im gleichen Zeitraum haben jedoch die in der Freizeit im Ausland und insbesondere auf Flugreisen zurückgelegten Distanzen deutlich zugenommen (insgesamt pro Person 3300 km mehr als 2005).
Die strategische Vision des Bundesrates im Bereich der Freizeitmobilität stützt sich kurzfristig nach wie vor auf die Strategie Freizeitverkehr. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) koordiniert die Aktualisierung der Strategie und die wirksamere Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen. Dabei trägt es den jüngsten Entwicklungen Rechnung (Digitalisierung, neue Lösungen für die kombinierte Mobilität, Veränderung der Verhaltensmuster unterschiedlicher Zielgruppen, seit Kurzem erkennbare Folgen der Covid-19-Pandemie usw.).
Zur Förderung und Weiterentwicklung des Tourismus- und Freizeit-Veloverkehrs stellt das Netzwerk für den Langsamverkehr SchweizMobil die Koordination zwischen dem Bund, den Kantonen, den Fachorganisationen und Interessengruppen sowie Schweiz Tourismus sicher. Diese Koordinationstätigkeit erfolgt im Auftrag verschiedener Bundesämter (BFE, BAG, BAKOM, swisstopo, ARE, BASPO, ASTRA, BAFU und SECO), aller Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und zahlreicher Organisationen aus den Bereichen Verkehr, Sport und Tourismus.
Mittel- oder langfristig erwägt der Bundesrat insbesondere unter Berücksichtigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Tourismus- und Freizeitverkehr eine Weiterentwicklung der Tourismuspolitik, der Agglomerationspolitik (AggloPol), der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und der Klimapolitik, . Das Ziel lautet, die Koordination und die Synergien zwischen den verschiedenen genannten Sektoralpolitiken zu stärken und der multimodalen Erreichbarkeit von Tourismusregionen und Freizeitorte grössere Bedeutung beizumessen. Dazu sollen verschiedene Mobilitäts- und Freizeitangebote stärker miteinander verknüpft werden (z. B. dank der Möglichkeit, kombinierte Verkehrs- und Freizeitangebote zu reservieren und zu erwerben). Unter der Leitung der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) werden derzeit verschiedene Pilotprojekte durchgeführt.
Verschiedene Instrumente wie der Sachplan Verkehr (dessen Programmteil sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet), das Programm Agglomerationsverkehr und ein neues Programm für die Verkehrsdrehscheiben, welches demnächst vorliegen wird, dienen als Grundlage für die Koordination, Planung und Finanzierung der künftigen Förderung der kombinierten Mobilität, welche auch dem Tourismus- und Freizeitverkehr zugutekommen wird.
Auf internationaler Ebene ist auch die Zusammenarbeit mit den anderen Alpenländern wichtig, um das Angebot auszubauen. Das ARE wird dieses Thema im Rahmen des Schweizer Vorsitzes der Alpenkonvention aufgreifen und im April 2021 eine Konferenz dazu organisieren.
3. - Der Bundesrat anerkennt, dass der Transport von Velos derzeit gesetzlich nicht geregelt ist. Weder Artikel 23 (Handgepäck) noch der 5. Abschnitt (Transport von Reisegepäck) des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) ist auf das Mitführen von Fahrrädern anwendbar. Aus diesem Grund wurde in das Gesetzespaket Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen: Der neue Artikel 23a PBG verpflichtet die dem PBG unterstellten Transportunternehmen, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in den Fahrzeugen zu schaffen, sofern die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für den Transport begleiteter Fahrräder darf ein Fahrpreis erhoben werden. Diese neue Bestimmung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Antwort des Bundesrates.