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20.3996 · Interpellation · 2020-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auf dem Regionalflugplatz Lausanne-La Blécherette finden pro Jahr mehr als 38 000 Flugbewegungen statt. Fast die Hälfte der Flugzeuge heben in Richtung Süden ab, also in Richtung der Stadt und der Wohnquartiere. Anwohnerorganisationen klagen über die Lärmbelästigung und fordern Massnahmen zur Reduktion dieser Belästigung, gerade jetzt, wo in der Nähe ein neues Ökoquartier entsteht. Geschäftsflüge machen 10 Prozent der Bewegungen aus; sie verursachen, gemeinsam mit den Aktivitäten der Flugschulen, für die Anwohnerinnen und Anwohner eine unerträgliche Lärmbelastung.

Wie schätzt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Gegenwart und die Zukunft dieses Regionalflugplatzes ein in Anbetracht der Klimakrise und der ständigen Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und insbesondere aus dem Blickwinkel der Einhaltung der Lärmschutz-Verordnung (LSV)?

Sind Flüge ab diesem Flugplatz noch mit den Klimazielen des Bundesrats vereinbar, wenn man bedenkt, dass einige Fluggesellschaften Flüge auf Strecken innerhalb der Schweiz oder Europa anbieten, für die von Lausanne aus auch Verbindungen mit Hochgeschwindigkeitszügen bestehen?

Begründung

Die Region um den Genfersee ist immer dichter besiedelt, und in Lausanne wird in der Nähe des Flugplatzes La Blécherette bald ein neues Ökoquartier gebaut. Bereits heute beklagen sich die Anwohnerorganisationen über die häufigen Flüge der Flugschulen, die auf Flugplätze ausserhalb der Stadt verlegt werden könnten. Ein weiterer Streitpunkt sind die lauten Geschäftsflüge, für die grosse Flugzeuge wie zum Beispiel die PC-12 verwendet werden. Die Hälfte dieser Flugzeuge hebt ausserdem von der Startbahn Richtung Süden ab und fliegt über zahlreiche, dicht besiedelte Wohnquartiere. Durch diesen Flugplatz wird also die gesamte westliche Hälfte einer Stadt wegen der Fliegerei einer Handvoll privilegierter Personen belästigt. Beim Vorbeifliegen eines Flugzeugs wird eine Lärmbelastung von bis zu 87 Dezibel gemessen, die LSV sieht jedoch tiefere Grenzwerte vor. Der letzte vom BAZL veröffentlichte Lärmbelastungskataster stammt aus dem Jahr 2008, also aus einer Zeit, bevor sich einige Fluggesellschaften niedergelassen haben. Mit der baldigen Entstehung eines Quartiers mit mehr als 10 000 Anwohnerinnen und Anwohnern in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes muss das BAZL die Folgen des vom Flugplatz La Blécherette ausgehenden Lärms für die Bevölkerung neu bewerten. Der Bundesrat muss ausserdem überdenken, wie sinnvoll die Präsenz von Fluggesellschaften wie beispielsweise Fly7 ist, die Flüge von Lausanne nach Nizza, Paris, oder, noch schlimmer, nach Buochs im Kanton Nidwalden anbieten.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Flugplatz Lausanne-La Blécherette verfügt über eine Konzession mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welche das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 1. Januar 2007 erteilt hat. Der Konzessionär ist verpflichtet, den Flughafen allen Luftfahrzeugen im nationalen und internationalen Verkehr zur Verfügung zu stellen. Welche Destinationen angeflogen werden dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt.

Der Bundesrat ist darauf bedacht und sorgt dafür, dass der Betrieb und die Weiterentwicklung der Flughäfen mit den Kantons- und Gemeindebehörden koordiniert werden und dass dabei - wie im Konzeptteil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgehalten - der Schutz der Umwelt berücksichtigt wird. Die flughafenspezifischen SIL-Objektblätter stellen einen Konsens über die Ziele des Bundes im Bereich der Luftfahrt auf der einen und die geplante Raumentwicklung in der Umgebung der Flughäfen auf der anderen Seite dar. Das SIL-Objektblatt zum Flughafen Lausanne-La Blécherette, das vom Bundesrat am 30. Januar 2002 genehmigt und letztmals am 3. Februar 2016 angepasst wurde, dient dem Bund als Instrument für die Koordination des Betriebs und der Entwicklung des Flugplatzes mit den Planungen auf kantonaler und lokaler Ebene. Die maximale Lärmbelastung, welche im Objektblatt festgelegt wurde, ist das Ergebnis ebendieser Koordination und wurde im Lärmbelastungskataster vom 23. September 2009 verankert. In regelmässigen Abständen wird analysiert, welche Flugzeugtypen auf dem Flugplatz verkehren. Die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) vorgeschriebenen Grenzwerte werden eingehalten.

Antwort des Bundesrates.

Fliegerei am Flugplatz La Blécherette. Es reicht! | Lexipedia | Lexipedia