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20.4010 · Motion · 2020-09-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den gesetzlichen Gesamtrahmen in Zusammenhang mit den Formen mobilen Arbeitens so anzupassen und zu vereinheitlichen, dass die Bestimmungen es den Bundesangestellten erlauben, dieses Instrument zu nutzen, soweit dies mit ihrer Rolle und der Ausübung ihrer Funktion vereinbar ist; gemeint sind damit die Rechte und Pflichten der Angestellten und der Arbeitgeberin, die Gesundheit der Angestellten, die Informatiksicherheit, der Datenschutz sowie die Nutzung und die Bereitstellung der für die ordnungsgemässe Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlichen Infrastruktur. Im Besonderen wird beispielsweise vorgeschlagen, dass Telearbeit (nach einem festgelegten Prozentsatz) als Recht jeder oder jedes Angestellten anerkannt wird und dass Telearbeit nicht als Möglichkeit oder Zugeständnis gelten soll, das sich aus einem Entscheid der oder des Vorgesetzten oder der zuständigen Dienststelle ergibt. Ziel ist es, die Unterschiede in der Anwendung innerhalb der Verwaltung zu beseitigen.

Begründung

Laut den Daten des Bundesamtes für Statistik nutzten im Jahr 2019 33,7 Prozent der Angestellten die Möglichkeit von Homeoffice und eine von zwei Personen kam in den Genuss von flexiblen Arbeitszeiten: Die Prozentzahlen sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen und und weisen auf eine steigende Beliebtheit hin. Die Vorteile, die sich aus einer breiteren Nutzung der Telearbeit ergeben, sind zahlreich und seit langem bekannt, namentlich angesichts der fortschreitenden Technologisierung in verschiedenen Berufsbereichen: Die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, hätte eine deutliche Mobilitätsabnahme zur Folge mit positiven Auswirkungen auf die Emissionen und das Verkehrsaufkommen. In diesem Sinn wäre - angesichts der Tatsache, dass über 40 Prozent der Bundesangestellten mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind - die Anerkennung des mobilen Arbeitens für Pendlerinnen und Pendler ein weiterer Anreiz, anstelle des privaten Fahrzeugs den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Die Einsparungen, die sich durch die Reduktion der Arbeitsplätze und der Infrastrukturkosten ergäben, könnten in die Erweiterung der Informatikinfrastruktur der Verwaltung investiert werden (die bereits vorgängig stark ausgebaut wurde, um die Telearbeit zu fördern, und jetzt aufgrund des Lockdowns nochmals). Das Homeoffice wäre eine interessante Antwort auf die demographische Entwicklung der letzten Jahre und würde der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen, wobei insbesondere die Berufstätigkeit der Frauen gefördert würde. Nicht zuletzt würde sich ein solches Vorgehen äusserst positiv auf die Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung auswirken (in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen 2020-2023) und damit zu einer ausgeglicheneren Vertretung der verschiedenen Regionen und Minderheiten; weiter würde damit die Bundesverwaltung für hochqualifizierte Arbeitskräfte an Attraktivität gewinnen.

Der heutige gesetzliche Rahmen muss folglich optimiert und zwischen den Departementen vereinheitlicht werden, damit die Bundesverwaltung für die Kantone und die Privatwirtschaft zum Vorbild wird. Konkret ist es sinnvoll, Artikel 33 der

Verordnung des EFD vom 6. Juni 2001 zur Bundespersonalverordnung anzupassen und die Rechte und die Pflichten der Angestellten im Rahmen der Richtlinien "Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung" zu vereinheitlichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht davon aus, dass die mobilen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung künftig auf breiterer Basis eingesetzt werden. Dabei sind insbesondere die Fragen des Anspruchs auf Auslagenersatz bei Home-Office, die weitere Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die Auswirkungen der Arbeitsform auf die Anstellungsbedingungen, den Arbeitsvertrag und die Gesundheit zu klären. Der Bundesrat hat das EFD bereits beauftragt abzuklären, inwiefern die Personalpolitik und in der Folge die personalrechtlichen Grundlagen zwecks Umsetzung von neuen Arbeitsformen durch die Bundesverwaltung angepasst werden müssen.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Home-Office nicht überall in der Bundesverwaltung möglich ist (das gilt beispielsweise für das Logen- und Reinigungspersonal, das Grenzwachtkorps und Teile des VBS). Entsprechend kann ein generelles Recht auf Home-Office kaum in Betracht gezogen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.