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20.4017 · Interpellation · 2020-09-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit die Herstellung und der Betrieb von Drohnen (UAS/Unmanned Aircraft Systems) in der Schweiz wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig gefördert werden kann?

2. Die Nachfrage nach Nutzung des öffentlichen Gutes "Luftraum" wird mit der Digitalisierung markant zunehmen. Was ist die Strategie des Bundesrates, den Zugang fair und sicher auszugestalten? Wo steht das Projekt "U-Space/SUSI"?

3. Wie soll das "UAS Traffic Management" ausgestaltet und zwischen BAZL und Skyguide sowie Bund, Kantonen und Gemeinden sowie privaten Akteuren koordiniert werden? Wer definiert "UAS-Korridore"?

4. Wie kann sichergestellt werden, dass die existierenden Nutzer des Luftfahrtsystems über die notwendige technische Ausrüstung verfügen, damit Drohnen effizient und sicher betrieben werden können? Wie sollen die Piloten von Drohnen ausgebildet und lizenziert werden?

5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Kontext der techn. Normen und Standards, einfachen Zugang zu den relevanten Zielmärkten (EU, USA, Asien) haben?

6. Die USA preschen bei der Digitalisierung der Luftfahrtinfrastruktur voran. Was tut der Bundesrat, damit in der Schweiz ausgebildete Forscher und Unternehmer nicht ins Silicon Valley auswandern? Welche geeigneten Investitionsanreize sind in diesem Bereich vorgesehen?

Begründung

Gemäss UNO-Statistik werden 2035 über 60 Prozent der Weltbevölkerung in urbanen Ballungszentren leben. "Smart Cities" brauchen deshalb innovative Mobilitäts-Lösungen, um lebenswert zu bleiben. Dazu gehören senkrecht startende "Drohnen", die elektrisch und praktisch lärmfrei betrieben werden können.

Weltweit ist in diesem Bereich ein Wettbewerb mit hohen Wachstumsraten in Gang gekommen. Erste zertifizierte, kommerzielle Passagier-Drohnen werden in den USA für das Jahr 2023 erwartet; Asien und Europa werden zeitnah folgen.

Die Schweizer Universitäten und Hochschulen sind weltweit führend in der Forschung + Entwicklung von Drohnen. Wenn es aber um die kommerzielle Erprobung und den Betrieb geht, "verschwinden" viele ETH-Spin-offs und Hightech-KMUs ins Ausland, weil dort sowohl die Rahmenbedingungen als auch das Investitionsklima attraktiver sind.

Dies ist ausserordentlich bedauerlich, denn die Schweiz lebt von Innovation und Export. Dank unserem Bildungssystem und einer Vielzahl von Hightech-KMUs haben wir eine ideale Ausgangslage im Bereich Drohnen. Leider wird diese ungenügend umgesetzt. Wir investieren Steuergelder primär in die akademische Forschung, aber zu wenig in die Bereitstellung von zweckmässigen Infrastrukturen und Rahmenbedingungen für die Wirtschaft.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 6. Der Bund hat das Potential von zivilen Drohnen früh erkannt und stellt heute sicher, dass neue Technologien zeitnah bewilligt werden, sofern diese den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) koordiniert die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur (U-Space bzw. UAS Traffic Management, UTM) welche zur sicheren Integration von Drohnen in den Luftraum notwendig ist. Auch versucht das Amt entsprechend darauf hinzuwirken, dass die internationale Regulierungsentwicklung die Schweizer Bedürfnisse berücksichtigt, also namentlich KMU- und Start-Up-freundlich ausgestaltet ist.

Zahlreiche Start-Ups im Drohnenbereich profitieren von Förderprogrammen der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse.

Damit wird ein Anreiz geschaffen, dass sich die Start-Ups in der Schweiz niederlassen und nicht ins Ausland abwandern.

2. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass mit der Digitalisierung die Nachfrage nach Luftraum zunehmen wird. Die Neugestaltung des Luftraums bis 2035 (Programm AVISTRAT-CH) soll die Nutzung des Luftraumes an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpassen und die einfache Integration neuer Technologien ermöglichen. Zur Priorisierung sollen auch Kriterien im Bereich der Nachhaltigkeit herangezogen werden, hervorgehend aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der UNO, der Strategie "Nachhaltige Entwicklung", des Berichts "Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft)" sowie der Strategie "Digitale Schweiz".

Zur Beschleunigung der Arbeiten an U-Space und UTM hat das BAZL eine öffentlich-private Partnerschaft (Swiss U-Space Implementation, SUSI) lanciert. Bis Ende 2020 wird eine erste Funktion zur netzwerkbasierten Fern-Identifizierung von Drohnen implementiert sein.

3. UTM soll für Drohnen einen sicheren, effizienten und fairen Zugang zum Luftraum ermöglichen und grösstenteils digital, automatisiert, dezentral und auf Wettbewerb basierend aufgebaut werden. Vordefinierte "UAS Korridore" sind nicht vorgesehen, berechtigte Schutzinteressen etwa von kritischen Infrastrukturen sollen aber angemessen berücksichtigt werden. Das BAZL koordiniert dies mit den relevanten Akteuren der verschiedenen Verwaltungsebenen, der Luftwaffe, der Military Aviation Authority (MAA) sowie mit Skyguide und privaten Interessierten.

4. Zur Frage der notwendigen technischen Ausrüstung kann auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation 20.3982 (siehe oben Ziffer 2) verwiesen werden.

Aufgrund der Heterogenität und der stark zunehmenden Automatisierung von Drohnen-Systemen ist die Ausbildung und Lizensierung von Pilotinnen und Piloten noch wenig standardisiert. Die EU-Verordnung 2019/947, welche von der Schweiz massgeblich mitgestaltet wurde, legt den Grundstein für eine Standardisierung der Ausbildung in der Zukunft. Ob diese Verordnung in das bilaterale Luftverkehrsabkommen übernommen werden kann, wird derzeit im Parlament beraten (vgl. Mo. 20.3916).

5. Der Zugang von Schweizer Produkten und Dienstleistungen im Drohnenbereich hängt primär von der in den Zielmärkten geltenden Regulierung ab. Die EU ist der wichtigste Zielmarkt und bei der Schaffung der neuen Drohnenregelungen in der EU konnte die Schweiz auf Basis ihrer Mitwirkungsrechte diese massgeblich mitgestalten. Dabei hat sie die Bedürfnisse der relevanten Schweizer Wirtschaftssektoren eingebracht und u.a. umfassende Erleichterungen für den Modellflug erwirkt. Die Motion 20.3916 wird derzeit im Parlament beraten und die Übernahme der Verordnungen 2019/947 und 2019/945 hängt vom Ausgang der Beratungen ab. Ohne diese Übernahme werden der Zugang der Schweizer Drohnen- und Robotik-Industrie zum EU-Binnenmarkt erschwert und die von der Schweiz ausgestellten Bewilligungen von der EU nicht anerkannt.

Antwort des Bundesrates.