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20.4049 · Interpellation · 2020-09-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ist dem Bundesrat die neue Studie des Physikers Jean-Bernard Jeanneret vom September 2020 über die Stärke des durch Windkraftanlagen emittierten Infraschalls und deren Abhängigkeit vom Untergrund und von Resonanzeffekten mit benachbarten Bauwerken bekannt?

Begründung

Am 19. März 2013 habe ich eine Interpellation (13.3113) betreffend den rechtlichen Rahmen für den Bau von Windpärken eingereicht. Auf die Frage über die Betriebsgeräusche von Windkraftanlagen und die Berücksichtigung von Infraschall und Tönen im Niederfrequenzbereich hat mir der Bundesrat Folgendes geantwortet, ich zitiere: "Bei Infraschall handelt es sich um Schall, dessen Frequenz unterhalb von 20 Hertz liegt. Dieser kann für den Menschen schädlich oder lästig sein, wenn sich die Schalldruckpegel oberhalb der frequenzspezifischen Hör- und Wahrnehmungsschwellen befinden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse liegen bei Windenergieanlagen bei Einhaltung der obenerwähnten Vorgaben der LSV [Lärmschutz-Verordnung] für hörbaren Lärm die Infraschallimmissionen unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwellen, womit keine gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfolgt die Lärmwirkungsforschung in diesem Bereich aufmerksam und wird bei neuen Erkenntnissen entsprechende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vorschlagen."

Die Studie des Physikers Jean-Bernard Jeanneret enthält einige neue Erkenntnisse über diese Lärmbelastung. Wenn zur Einschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen des Infraschalls von Windkraftanlagen nur die Emissionen in der Luft berücksichtigt werden, ist kein gesundheitliches Problem festzustellen. Messungen in der Umgebung mehrerer Windpärke haben jedoch aufgezeigt, dass sich starke Vibrationswellen im Boden in einem grossen Umkreis von den Windkraftanlagen ausbreiten. Diese Vibrationswellen sind in Umgebungen mit hartem Boden und wenig lockerer Oberflächenbedeckung besonders stark. Aufgrund dieser neuen Erkenntnis ist es wichtig, dass gleichzeitig mit jedem Projekt für den Bau eines Windparks auch eine geologische Auswertung durchgeführt wird, um einen Hinweis darauf zu erhalten, wie stark die Auswirkungen des Infraschalls ausfallen werden.

Wird der Bundesrat die neuen Erkenntnisse dieser Studie in den rechtlichen Rahmen für den Bau von Windpärken aufnehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Grin 13.3113 "Gesetzlicher Rahmen für den Bau von Windpärken" dargelegt hat, verfolgt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Forschung in den Bereichen Lärm und Vibrationen aufmerksam und wird bei neuen, fundierten Erkenntnissen entsprechende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorschlagen.

2017 wurde im Auftrag des BAFU eine Literaturstudie über die Auswirkungen des von Windkraftanlagen ausgehenden Lärms (einschliesslich Infraschall) durchgeführt, um Klarheit über die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet zu schaffen. Diese Studie wird gegenwärtig aktualisiert und soll Ende 2020 erscheinen. Nach Auffassung der Experten reichen die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) festgelegten Planungswerte aus, um die Bevölkerung vor Betriebsgeräuschen (einschliesslich Infraschall) zu schützen, die von Windkraftanlagen ausgehen.

Antwort des Bundesrates.