20.4060 · Interpellation · 2020-09-23
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die Armee verliert jedes Jahr zahlreiche AdA infolge Entlassungen aufgrund von medizinischen Gründen. Diese Personen waren zum Zeitpunkt der Rekrutierung als tauglich eingestuft worden. Diese Entlassungen finden während der Phase zwischen Rekrutierung und Start der Rekrutenschule, während der Rekrutenschule als auch später in der eingeteilten Formation statt.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang diverse Fragen und ich bitte den Bundesrat um entsprechende Beantwortung.
1. Wie viele Entlassungen aufgrund von medizinischen Gründen gab es aus der Armee in den Jahren 2015 - 2019 (zusätzliche Aufschlüsselung nach Phase zwischen Rekrutierung und Start der Rekrutenschule, während der Rekrutenschule als auch in der eingeteilten Formation)?
2. Welches sind die häufigsten Diagnosen für die medizinischen Entlassungen?
3. Gibt es regionale Unterschiede? Wenn ja, in welchen Kantonen und Regionen treten medizinische Entlassungen am stärksten auf?
4. Wird mit jedem AdA ein Gespräch geführt, nachdem die medizinische Abklärung eine Entlassung vorgesehen hat?
Der Zivilschutz kämpft mit einem Bestandesproblem.
5. Könnten diese medizinisch begründeten Abgänge aus der Armee dem Zivilschutz zugeteilt werden?
6. Falls dazu Anpassungen in der Rechtsgrundlage vorgenommen werden müsste, welche Schritte wären einzuleiten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den Jahren 2015 bis 2019 wurden insgesamt 20'568 Angehörige der Armee aus medizinischen Gründen aus der Armee entlassen; in dieser Zahl nicht enthalten sind die für militärdienstuntauglich befundenen Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung.
Die Verteilung von Angehörigen der Armee, die aus medizinischen Gründen aus der Armee entlassen wurden, blieb in den vergangenen 5 Jahren stabil: rund 18 Prozent wurden jedes Jahr vor der Rekrutenschule (RS) entlassen, rund 51 Prozent während der RS und rund 31 Prozent nach der RS. Mittels gezielten Massnahmen (z. B. progressive Leistungssteigerung in der RS) konnte die Gruppe Verteidigung die jährliche Anzahl an medizinischen Entlassungen von total rund 5200 (2015) auf rund 3300 (2019) senken.
2. Die Gründe für medizinische Entlassungen sind meist im Bereich der Psyche (insbesondere Anpassungs-, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen und Drogenkonsum) oder bei körperlichen Ursachen im Bereich des Bewegungsapparates (insbesondere Probleme des Rückens und der grossen Gelenke) zu finden. Eine medizinische Entlassung kann auch gemischte, also psychische und körperliche Ursachen haben.
3. Im Laufe der Rekrutierung entscheidet eine Untersuchungskommission über die Militär- und Schutzdienstdiensttauglichkeit der Stellungspflichtigen. Diese wird anhand der ärztlichen, psychologischen und sportlichen Resultate sowie der Personensicherheitsprüfung bestimmt. Gewisse regionale Unterschiede können beobachtet werden: So weisen Stellungspflichtige aus der Deutschschweiz eine höhere Militärdiensttauglichkeitsrate auf, als Stellungspflichtige aus der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz.
4. Anlässlich der Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit wird von den Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich immer ein Gespräch mit dem Stellungspflichtigen beziehungsweise dem Angehörigen der Armee geführt. Ausgenommen sind Entscheide in absentia, die jedoch nur bei medizinisch eindeutigen Situationen (falls die ärztlichen Zeugnisse und weitere Berichte für die Beurteilung ausreichen) und im Einverständnis der betroffenen Person ohne deren Anwesenheit gefällt werden.
5. / 6. Ja: Wer beim Ausscheiden aus der Militärdienstpflicht weniger als 50 Militärdiensttage geleistet hat und für die Schutzdienstleistung tauglich ist, wird gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (BZG; SR 520.1) schutzdienstpflichtig.
Auch nach dem revidierten BZG (nBZG; BBl 2019 8687), das per 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, gilt die Schutzdienstpflicht für Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die schutzdiensttauglich sind. Für jene, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, entfällt die Schutzdienstpflicht neu erst dann, wenn sie die Rekrutenschule absolviert haben. Diese Anpassung führt voraussichtlich zu einer Zunahme der Anzahl Personen, die nach Erbringung einer Militärdienstleistung schutzdienstpflichtig werden.
Antwort des Bundesrates.