20.420 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Gesundheitskrise, die wir durchleben, rechtfertigt es, dass bestimmte Produkte mit Schutzwirkung, die neuerdings von der breiten Bevölkerung verwendet werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, insbesondere Masken, Handdesinfektionsmittel und Handschuhe.
Begründung
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist heute die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Gewisse Leistungen unterliegen bereits jetzt nicht der MWST oder werden nur reduziert besteuert, dies aus sozialen, konjunkturellen oder anderen Gründen. Für Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit sind, gelten in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018 die folgenden Steuersätze: Normalsatz 7,7 Prozent, reduzierter Satz 2,5 Prozent, Sondersatz 3,7 Prozent. In der momentanen speziellen Situation, die nicht so schnell überwunden sein wird, sollte der Bund diejenigen Produkte, die neu zum Grundbedarf gehören, von der MWST ausnehmen oder für diese Produkte einen reduzierten Satz vorsehen. Dies damit die Kosten der Produkte sinken und so das Alltagsbudget der Menschen entlastet wird und damit nicht Profit geschlagen wird aus dem Verkauf von Produkten mit Schutzwirkung, die unentbehrlich geworden sind für die private und die öffentliche Gesundheit in unserem Land. Ausserdem hat der Bundesrat am 8. April in Bezug auf die Zölle auf der Einfuhr von wichtigen medizinischen Gütern bereits ähnliche Überlegungen angestellt und die Aussetzung dieser Zölle gutgeheissen. Dank diesem Beschluss kostet die Einfuhr der betreffenden Güter weniger, und der administrative Aufwand sinkt. Die betreffende Verordnung ist am 10. April 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 9. Oktober 2020.