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20.423 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-05

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die rechtlichen Grundlagen der parlamentarischen Tätigkeit sind dahingehend anzupassen, dass mindestens bei aussergewöhnlichen Umständen zeitlich und/oder örtlich erweiterbare Flexibilität resultiert für den konkreten Verhältnissen bzw. Risiken angepasste Betriebsformen. Insbesondere ist vorausschauend dafür Sorge zu tragen, dass die nationale Legislative auch unter kritischen Rahmenbedingungen sicher und zuverlässig funktionieren kann.

Begründung

Als im März 2020 die pandemische Verbreitung eines Corona-Virus auch Europa erreichte, wurde deutlich wie beschränkt krisentauglich die derzeit in der Schweiz geltenden Parlamentsregeln sind. In aussergewöhnlichen Lagen wird ausgerechnet diese wichtige Instanz automatisch handlungsunfähig. Dies deshalb, weil für eine gültige Beschlussfassung der nationalen Legislative eine gleichzeitige Präsenz von mehr als der Hälfte der Ratsmitglieder in der Hauptstadt vorausgesetzt wird.

Logischerweise stellt bei neuartigen Epidemien mit hochansteckenden Viren die gleichzeitige Versammlung aller Volksmandatierten am selben Ort ein nicht vernachlässigbares Klumpenrisiko dar. Bei den heutigen Bestimmungen würden jedoch schon lokaler begrenzte Krisen wie ein Erdbeben, Grossbrand, Chemieunfall oder gravierender Stromausfall im Grossraum Bern das Parlament ausser Gefecht setzen.

In der Wirtschaft wie auch in ausländischen Parlamenten haben sich zahlreiche Organisationsformen bewährt, mit denen sich Risiken vermindern lassen. So kennen wir nebst elektronischen Behelfen diverse andere Formen, wie bei z.B. die konsequente Aufteilung in zeitlich und/oder räumlich getrennte Schichten bzw. Teilmengen. Im Betrieb systemkritischer Infrastrukturen ist dies längst Standard. Auch mit parallel in existierenden kantonalen Infrastrukturen tagenden, regionalen 'Parlamentsteilen' liessen sich deren Übermittlungs- und Abstimmungsinfrastrukturen einfach vernetzen. Mindestens für zeitlich befristete Notbestimmungen liessen sich auch parteiproportional zusammengesetzte Ausschüsse mandatieren, wie dies mit der FinDel bereits praktiziert wird - allerdings mit beschränkter Repräsentativität, wenn nur Bundesratsparteien vertreten sind.

Zumal Ratsdebatten bereits von überall her verfolgbar sind, wären für jene, welche im Rat nicht votieren, allenfalls auch Stimmabgaben aus 'Home-Offices' vorstellbar - zur Not sogar schriftlich, wie dies bei Abstimmungen und Wahlen ja zuverlässig funktioniert. Denn im Vergleich zum Nicht-Betrieb wären sogar aus B-Post-Abstimmungen resultierende Zeitverzögerungen das kleinere Übel.

Zugegebenermassen wäre es aus rechtsstaatlichen Überlegungen wenig wünschenswert, wenn das Parlament sich ohne Not über verfassungsmässige Bestimmungen hinwegsetzen müsste. Und allfällige Verfassungsrevisionen bräuchten Zeit. Bereits mit Anpassung des Parlamentsgesetzes kann das Parlament jedoch seine heutigen 'Schönwetterregulierung' dahingehen lockern, dass nötigenfalls mindestens ein situativer Notbetrieb ermöglicht wird. Dies ist insofern dringlich, als keineswegs klar ist, wie lange unsere Gesellschaft noch unter Einschränkenden 'irgendwie' trotzdem funktionieren sollte. Doch selbst wenn wir aus dem gegenwärtigen Krisenmodus in den 'Normalbetrieb' zurückkehren, kann in sich rasant ändernden Zeiten niemand wissen, wann und womit unsere Gesellschaft als nächste Herausforderung konfrontiert wird.

Da die heutigen Organisationsvorgaben die situationsgerechte Funktion ausgerechnet in Krisen behindern wäre es ausgesprochen sinnvoll, wenn das Parlament sich für kommende Sessionen mindestens übergangsweise effizientere Betriebsformen ermöglicht als die notgedrungen für die ausserordentliche Sondersession organisierte Auslagerung in ein Berner Messegelände. Zumal auch gravierendere Szenarien als die gegenwärtige Belastung keineswegs auszuschliessen sind, sollte das Parlament insbesondere auch aus längerfristig orientierter Optik dafür sorgen, dass diese hohe Instanz unseres Staatswesens unter allen vorstellbaren Rahmenbedingungen möglichst handlungsfähig bleibt.