Parlamentarische Covid-19-Verordnung. Konkretisierung von Artikel 102 der Bundesverfassung bezüglich Versorgungssicherheit
20.429 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-06
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf eine parlamentarischer COVID-19 Verordnung wird Artikel 102 der Bundesverfassung mit einem neuen Absatz 3 wie folgt konkretisiert: "Der Bund sichert insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten sensiblen Medikamenten, Wirkstoffen und Schutzmaterial sowie trifft Massnahmen, um die Bevölkerung bei einer Pandemie zu schützen."
Begründung
Sensible Medikamente und Wirkstoffe der Grundversorgung kommen zu 80 Prozent aus China und Indien. Aus Kostengründen haben immer mehr europäische Firmen deren Herstellung in den vergangenen Jahrzehnten in den Nahen Osten ausgelagert. Dabei handelt es sich um Medikamente und Wirkstoffe für die medizinische Grundversorgung, darunter Grippemittel. Diese Quasi-Monopolstellung ist für die Schweiz - aber auch für ganz Europa - sehr problematisch, wie sich in der aktuellen Situation und der Coronavirus-Pandemie zeigt. Sie ist nicht nur problematisch, sie stellt auch eine Gefahr für die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung dar.
Wenn die Schweiz ihren Auftrag gemäss Verfassung, nämlich der "Förderung der Wohlfahrt" ernst nimmt, dann muss sie dafür sorgen, dass die Sicherung der Versorgung mit den wichtigsten und sensibelsten Medikamenten und Wirkstoffen, sowie dem Schutzmaterial (Masken, Schutzbrillen, Schutzmäntel etc.) gewährleistet wird. Auch muss das Gesundheitswesen in der Schweiz für einen allfälligen weitern Peak der Corona-Virus Pandemie oder einer nächsten Pandemie ganz grundsätzlich besser vorbereitet sein.
Das Problem ist nicht nur ein schweizerisches, es ist ein europäisches Problem. Neben einer ausreichenden Lagerhaltung ist es zentral, dass sensible Medikamente und Wirkstoffe in der Schweiz und in Europa produziert werden. Pharmafirmen müssen entsprechend für sensible Medikamente mittels Leistungsvereinbarungen verpflichtet werden und es braucht Abkommen mit anderen europäischen Staaten. Der reine Markt - produziert wird dort, wo es am günstigsten ist - kann die Grundversorgung unserer Bevölkerung mit Arzneimitteln weder mittelfristig noch im Krisenfall garantieren.