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20.431 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-05

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG, SR 171.21) sei um folgende Bestimmung zu ergänzen:

Artikel 3 Absatz 1bis (neu)

Werden Kommissionssitzungen in Form von Videokonferenzen abgehalten, wird ein Taggeld von 220 Franken ausbezahlt.

Begründung

Am 6. April 2020 teilte die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung mit, dass es neu möglich ist, Kommissions- oder Fraktionssitzungen sowie weitere Besprechungen bis zum Beginn der ausserordentlichen Session vom 4. Mai auch via Telefon- bzw. Videokonferenz abzuhalten. Unter Ziffer 8 Buchstabe j des erwähnten Schreibens wird ausgeführt: "Die Sitzungen werden wie ordentliche Sitzungen entschädigt."

Weil davon auszugehen ist, dass die ausserordentliche Lage allenfalls noch anhält oder aber künftig wieder ähnliche Situationen eintreten könnten und die zuständige Staatspolitische Kommission bei der kürzlich erfolgten Teilrevision des Parlamentsrechts das erwähnte Szenario nicht besprochen bzw. nicht geregelt hat, gilt es, eine treffende Regelung für die Entschädigung von Videokonferenzen zu treffen. Im Gegensatz zu einer ordentlichen ("physischen") Sitzung, bei welcher ein Anfahrts- und Rückfahrtsweg anfällt, finden Videokonferenzen in den Büroräumlichkeiten des jeweiligen Ratsmitglieds statt. Der damit verbundene Wegfall der Verschiebungszeit in solchen Fällen erfordert eine differenzierte Festsetzung des Taggelds. Mit Blick auf die zeitlich wesentlich bescheidenere Inanspruchnahme der Ratsmitglieder bei Videokonferenzen, erscheint ein halbes Taggeld als Entschädigung angemessen.