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20.4325 · Interpellation · 2020-10-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Verschiedene wissenschaftliche Studien belegen, dass die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes als Grossraum- oder Multispace-Büro sich negativ auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Angestellten auswirkt. In der Tat wurde nachgewiesen, dass die Störungen, die auf das Grossraumbüro-Konzept zurückzuführen sind, bei jeder und jedem Angestellten zu einem täglichen Zeitverlust von bis zu 86 Minuten, einer Abnahmen der Leistungsfähigkeit um 15 Prozent und einer Verminderung des Wohlbefindens um 32 Prozent führen können. Diese Studien zeigen zudem, dass die erwarteten Vorteile dieser Einrichtungsform sich nicht bewahrheiten: Es wird nicht vermehrt zusammengearbeitet; vielmehr nimmt der direkte Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in solchen Büroräumen tendenziell ab. Weiter ist klar, dass solche Konzepte das Risiko einer Verbreitung von Covid-19 und damit den Druck auf die Angestellten de facto erhöhen.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sind dem Bundesrat die Risiken, denen die Angestellten in Grossraum- oder Multispace-Büros in Bezug auf die Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, und die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung bewusst?

2. Ist dem Bundesrat zudem das Risiko solcher Grossraumbüros in Bezug auf die Verbreitung von Covid-19 bewusst?

3. Ist der Bundesrat bereit, eine unabhängige Umfrage beim Bundespersonal durchzuführen und öffentlich zugänglich zu machen, um in Erfahrung zu bringen, wie seine Angestellten über das Arbeiten in Grossraumbüros denken und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben?

4. Kann der Bundesrat angeben, wie viele der Bundesangestellten pro Departement zurzeit in einem Grossraumbüro und wie viele in einem Einzelbüro arbeiten und wie das Verhältnis ist? Welches sind die mittelfristigen Pläne (2025)?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:

Der Bundesrat ist sich der Chancen und Risiken von Multispace-Arbeitsräumen bewusst. Daher schenkt die Bundesverwaltung der Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Arbeitsplätzen und Büroraumumgebungen grosse Beachtung. Die Mulitspace-Arbeitsräume entsprechen Artikel 24 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz und deren Wegleitung. Ihre Planung wird formell genehmigt und die Umsetzung kontrolliert. Die Gestaltung der Arbeitsplätze wird entsprechend den Aufgabenmerkmalen, den aufgabenbedingten Anforderungen, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Strategie und Organisationskultur ausgerichtet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle Wege zum nachhaltigen Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie deren Leistungsfähigkeit beschritten werden.

Zu Frage 2:

Der Bundesrat trifft verschiedene Vorkehrungen, um die Verbreitung von Covid-19 in Mulitspace-Arbeitsräumen zu minimieren. Die Verwaltungseinheiten erstellen Schutzkonzepte und stellen sicher, dass die aktuellen Vorgaben des BAG eingehalten werden.

Zu Frage 3:

Das Eidg. Personalamt prüft zusammen mit den Departementen vor jeder Befragung, welche Themen die bundesweiten Personalbefragungen umfassen sollen. Die Thematik der Büroräumlichkeiten wurde bisher nicht abgefragt. Derzeit liegt der Fokus auf dem mobilen Arbeiten. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Führungskräfte und Mitarbeitenden für die Weiterentwicklung ihres Arbeitsumfeldes einbezogen werden. Den spezifischen Bedürfnissen aller Beteiligten wird durch einen ständigen Austausch und einer kontinuierlichen Anpassung Rechnung getragen. Es wird daher geprüft, die Thematik Open-/Multispace-Arbeitsräume in die nächsten Personalbefragungen aufzunehmen.

Zu Frage 4:

Die meisten Büroarbeitsplätze der zivilen Bundesverwaltung befinden sich im Raum Bern. Am 31.12.2019 betrug die Kapazität der 117 Büro- und Verwaltungsgebäude im Raum Bern 26'423 Büroarbeitsplätze. Im Verhältnis zur schweizweiten Gesamtarbeitsplatzkapazität von 32'337 in den 219 Objekten, entspricht dies einem Anteil von rund 82 Prozent.

Davon befinden sich 8'440 Büroarbeitsplätze in einem Campusgebäude nach dem Standard Multispace. Bis Ende 2024 werden sich insgesamt 12'840 Büroarbeitsplätze in einem Campusgebäude nach dem Standard Multispace befinden.

Antwort des Bundesrates.

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