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20.4337 · Motion · 2020-11-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

a. eine oder mehrere Studien in Auftrag zu geben, anhand welcher beurteilt werden kann, wie sich die Zugehörigkeit zu einer der bei der Volkszählung verwendeten Berufsgruppen und zu einer der sozioprofessionellen Klassen (z. B. gemäss dem englischen System zur Klassifizierung der Gesellschaftsklassen anhand der Berufe) auf die Invalidität und die vorzeitige Sterblichkeit von Personen in der Altersklasse zwischen 45 Jahren und dem Pensionsalter auswirkt;

b. im Rahmen dieser Studie bzw. Studien die Invaliditäts- und die Sterblichkeitsrisikofaktoren (Krankheit usw.) nach Zugehörigkeit zu einer der obgenannten Gruppen oder Klassen vergleichen zu lassen;

c. eine oder mehrere statistische Studien in Auftrag zu geben, anhand welcher die Lebenserwartung nach sozialer Lage geschätzt werden kann (Sterblichkeit nach verfügbarem Einkommen);

d. eine solche Statistik zu Informationszwecken für die Bevölkerung und die Forschung einzuführen, sie à jour zu halten und sie - inklusive der ihr zugrunde liegenden Daten - der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem er beispielsweise das Bundesamt für Statistik mit dieser Aufgabe betraut.

Eine Minderheit der Kommission (Gmür Alois, Grin, Gschwind, Keller Peter, Nicolet, Ritter, Schilliger, Schwander, Sollberger, Strupler) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Risiken, vor dem Pensionsalter invalide zu werden oder zu sterben, sowie der Lebenserwartung nach sozialer Lage, d. h. nach Zugehörigkeit zu einer Gesellschaftsklasse, zu evaluieren, ist zentral, um die Wirksamkeit der staatlichen Massnahmen beurteilen zu können.

Diese Evaluation ist auch für die politische Debatte über das Gesundheits- und das Rentensystem von grundlegender Bedeutung.

Der Bundesrat wurde in der Frage 20.5672 gefragt, ob es statistische Daten gibt, anhand deren die Tragweite seines Vorschlags zur AHV-Reform (AHV 21) beurteilt werden kann.

Er hat geantwortet, dass bei den verfügbaren statistischen Daten zur Lebenserwartung nur nach Alter und Geschlecht differenziert wird.

Es erscheint daher sinnvoll, diese erhebliche Lücke kurzfristig durch Studien zu schliessen, die beispielsweise durch staatliche oder private Forschungsinstitute oder durch im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz tätige Institutionen erarbeitet werden könnten.

Bei der Vorberatung des Voranschlags 2021 wurde das Bundesamt für Statistik zu dieser Lücke und das Eidgenössische Departement des Innern zur Notwendigkeit entsprechender Abhilfemassnahmen befragt.

Der Bundesrat wird auf die im Auftrag des Arbeitsinspektorats des Kantons Genf (Office cantonal de l'inspection et des relations du travail) von Etienne Gubéran und Massimo Usel erstellte und im März 2000 veröffentlichte Studie "Mortalité prématurée et invalidité selon la profession et la classe sociale à Genève suivi de Ecarts de mortalité entre classes sociales dans les pays développés" aufmerksam gemacht.

Längerfristig sollten die Daten vom Bund erhoben und à jour gehalten werden, damit die Bevölkerung sowie die Politik und die Verwaltung über eine zuverlässige Informationsbasis verfügen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt seit Ende des 19. Jahrhunderts Sterbetafeln für die Schweiz. Sie werden alle zehn Jahre für beide Geschlechter, für jeden Zivilstand sowie nach den häufigsten Todesursachen aufgeschlüsselt herausgegeben. Die regelmässig erstellten und nachgeführten Grundlagen richten sich nach der Datenverfügbarkeit und den Nutzerbedürfnissen und finden in dieser Form eine breite Verwendung in der Verwaltung, aber auch bei Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen und Banken.

Die mit der Motion verlangte Einführung von Statistiken zur Invalidität und zur vorzeitigen Sterblichkeit von Personen unter Berücksichtigung der Berufsgruppen und der sozioprofessionellen Klassen weiten Betrachtung und Beschreibung der Sterblichkeit in der Schweiz massiv aus. Dabei stellen sich komplexe Fragen in Bezug auf die Realisierbarkeit und die Anforderungen an die dazu verfügbaren bzw. benötigten Daten. Die mit der Motion geforderte Produktion und Publikation solcher Statistiken stellt nicht nur ein sehr weites Arbeitsfeld dar, sie wird auch erhebliche Folgen haben in Bezug auf die benötigten Ressourcen.

Auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes ist es derzeit schwierig zu bestimmen, welche Vorgehensweise und welche methodischen Ansätze geeignet sind, um den Forderungen der Motion nachzukommen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Machbarkeitsanalyse erforderlich wäre, bevor eine formelle Entscheidung über Vorgehen und Veröffentlichung der geforderten Statistiken getroffen werden kann. Erst eine solche Studie könnte aufzeigen, ob und in welcher Form die Anliegen der Motion umgesetzt werden könnten und falls ja, zu welchen Kosten.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat folgenden Abänderungsantrag zu stellen: "Der Bundesrat erstellt einen Bericht zur Prüfung der Machbarkeit einer Statistik zur Sterblichkeit, Invalidität und Risiken nach Berufsgruppe und Gesellschaftsklasse in der Schweiz"

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.