20.4359 · Motion · 2020-11-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rolle des Fedpol im Fall von schweren Straftaten zu stärken. Das Fedpol muss die Koordination der polizeilichen Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen, nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden sicherstellen.
Begründung
Cyberkriminalität, organisierte Kriminalität, Terrorismus und internationale Kriminalität kennen weder Kantons- noch Landesgrenzen. Die optimale Nutzung von Synergien und der reibungslose Informationsaustausch sind von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen diese schweren Formen der Kriminalität.
Mehrere Bundes- und Kantonsbehörden (Polizei, Migrationsbehörden, Zollbehörden) sind mit der Strafverfolgung und verschiedenen anderen Sicherheitsaufgaben beauftragt. Oft beschäftigen sich verschiedene Behörden gleichzeitig mit Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen und gleichzeitig strafrechtlich verfolgt werden. Der Informationsaustausch ist nicht immer ideal: Es kann vorkommen, dass ein Polizeikorps eingreift und dadurch, ohne es zu wissen, die bereits laufende Untersuchung einer anderen kantonalen oder sogar internationalen Polizei behindert.
Artikel 26 StPO regelt zwar die Koordination von Verfahren zwischen den Bundesstrafverfolgungsbehörden und den kantonalen Behörden und betraut das Fedpol mit der Leitung. Im Fall von schweren Straftaten und Terrorismus liegt die Kompetenz jedoch nicht ausschliesslich bei den Staatsanwaltschaften. Oft müssen auch Sicherheitsmassnahmen und verwaltungspolizeiliche Massnahmen gemäss den Polizeigesetzen von Bund und Kantonen ergriffen werden.
Auch wenn die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeien mehrheitlich gut funktionieren, stösst der Föderalismus an Grenzen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Koordinationsrolle des Fedpol im Kampf gegen schwere Straftaten zu stärken. Die Attentate von Morges und Wien haben erst kürzlich die Wichtigkeit des Informationsaustausches und der Koordination des Vorgehens einerseits zwischen den Kantonen und andererseits zwischen der Schweiz und anderen Staaten in Erinnerung gerufen.
In solchen Fällen muss die Führungsrolle des Fedpol dahingehend gestärkt werden, dass es Kompetenzen zur Sicherstellung der Koordination von Polizeiaktivitäten und der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen, nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden erhält. Die Kantonspolizeien sollten sich vor ihrem Eingreifen mit dem Fedpol absprechen. Die Sicherheit der Bevölkerung und unserer Institutionen würde dadurch erhöht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Gefahren bewusst, die von Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehen. Er teilt die Meinung der Motionärin, dass die schweizweite Koordination bei deren Bekämpfung zentral ist. Die jüngsten Terroranschläge in Europa haben gezeigt, dass die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden für eine effektive Terrorismusbekämpfung von entscheidender Bedeutung sind. Sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Ermittlungen ist es zentral, dass die involvierten Sicherheitsbehörden ihre Handlungen koordinieren und der Datenaustausch effizient und wirksam funktioniert. Die Polizeihoheit liegt in der Schweiz primär bei den Kantonen. Diese sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium verantwortlich. Dem Bund obliegt demgegenüber kein allgemeiner Auftrag zur Gefahrenabwehr. Die von der Motionärin ins Auge gefasste umfassende Federführung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) bei der Koordination von polizeilichen Aktivitäten und bei der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeibehörden würde folglich einen verfassungswidrigen Eingriff in die originäre Kompetenz der Kantone und den föderalistischen Aufbau der Polizeilandschaft in der Schweiz darstellen. Die Vorsteherin EJPD hat fedpol beauftragt, das gesetzliche Instrumentarium gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität regelmässig auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen, damit der Bund die zur Verfügung stehenden Massnahmen auf veränderte Bedrohungslagen anpassen kann. Ebenso ist der Bund zurzeit damit befasst, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nationale Abfrageplattform zu schaffen, um den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu stärken. Die Umsetzung dieses Projekts ist auch ein Anliegen der Motion 18.3592 Eichenberger-Walther (Nationaler polizeilicher Datenaustausch). Das Parlament hat am 25. September 2020 zudem zwei zentrale Vorlagen zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Einerseits hat es das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll genehmigt und das strafrechtliche Instrumentarium gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität gestärkt. Es wurde insbesondere eine neue, spezifische Strafnorm gegen die Rekrutierung, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf die Begehung einer terroristischen Straftat eingeführt (Art. 260sexies StGB; SR 311), und die Strafen im Bereich der Unterstützung und Beteiligung an einer terroristischen oder kriminellen Organisation wurden erhöht (Art. 260ter StGB). Andererseits hat das Parlament mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) entschieden, das polizeiliche Instrumentarium für den Umgang mit terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern zu stärken. Gegen terroristische Gefährder sollen Massnahmen wie eine Meldepflicht, ein Ausreise- oder Kontaktverbot und als ultima ratio eine Eingrenzung auf eine Liegenschaft ("Hausarrest") möglich sein. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Weiter hat das Parlament am 25. September 2020 das neue Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) verabschiedet. Dieses Gesetz schränkt den Zugang von Privatpersonen zu bestimmten chemischen Substanzen ein, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Terroristen und anderen Kriminellen wird es dadurch erschwert, selber Explosivstoffe (sogenannte "home-made explosives") herzustellen. Die Bedeutung der internationalen Kooperation zeigt sich auch daran, dass das Parlament am 18. Dezember 2020 der Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zum Schengener Informationssystem (SIS) zugestimmt hat, welche die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten des SIS erweitern werden. Fedpol übernimmt bei der Umsetzung eine Koordinationsfunktion. Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum dazugehörigen Verordnungsrecht eröffnet. Schliesslich berät das Parlament zurzeit die Übernahme und Umsetzung der zwei EU-Verordnungen zur Interoperabilität, bei der ebenfalls fedpol Koordinationsaufgaben wahrnimmt. Mit einer Abfrage erhalten damit Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden künftig umfassende Informationen aus allen für sie relevanten Informationssystemen. Darüber hinaus wird die Identifizierung von Personen erleichtert, indem neu biometrische Daten aus verschiedenen Informationssystemen miteinander abgeglichen werden. Mit der Interoperabilität werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich zusätzliche Funktionen für die bestehenden und zukünftigen Informationssysteme im Bereich der Migration (VIS, EES, ETIAS) und Polizei (SIS) geschaffen. So stehen die vorhandenen Informationen effizienter und schneller zur Verfügung. Damit wird die Sicherheit im Schengen-Raum verstärkt und die Migrationssteuerung verbessert. Aus den genannten Gründen ist das von der Motionärin angestrebte Anliegen in dieser umfassenden Form verfassungswidrig und angesichts der bereits erlassenen oder geplanten Gesetzgebung auch entbehrlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.