20.4395 · Motion · 2020-12-02
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, staatliche Unterstützungen an Projekte der internationalen Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich an politischen Kampagnen beteiligt haben, zu überprüfen, und bei Verletzung von allgemeinen Standards gemeinnütziger Tätigkeiten in Bezug auf politische Gesinnungspropaganda die staatlichen Geldmittelflüsse einzustellen.
Begründung
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) waren aktuell in verschiedenen politischen Vorlagen engagiert. Beispielsweise waren Organisationen im Bereich Tier- und Umweltschutz die Träger des Referendums gegen das neue Jagdgesetz. Auch bestand die Trägerschaft der Konzernverantwortungs-Initiative (KVI) gemäss Eigendeklaration aus 130 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie weiteren NGOs und kirchlichen Organisationen. Ergreifen NGOs Referenden und lancieren sie Volksinitiativen, ist ihre Tätigkeit explizit politisch. Ihre Tätigkeit zielt darauf ab, ein Thema aus Eigeninteresse ins Gespräch zu bringen. Es ist daher kritisch zu hinterfragen, ob solche Organisationen oder deren Projekte grundsätzlich mit Steuergeldern unterstützt werden sollen. Auch verstossen politische Tätigkeiten gegen die allgemeinen Regeln der gemeinnützigen Tätigkeiten, insbesondere wenn Mitglieder- und Spenderdateien für politische Abstimmungsempfehlungen verwendet werden.
Der Bundesrat wird aufgefordert die Finanzkontrolle zu beauftragen, die Geldflüsse bei NGOs, welche in irgendeiner Art und Weise bei politischen Kampagnen in Erscheinung getreten sind, zu überprüfen, und dort wo direkt Kampagnenarbeit geleistet wurde, und oder wo in Mitgliederpublikationen Kampagnenwerbung verbreitet wurde, die Projektzusammenarbeit bzw. Projektfinanzierung innerhalb der Entwicklungshilfe (IZA-Budget) einzustellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wichtigsten Merkmale einer NGO umschreibt der Bundesrat in seiner Antwort vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation 20.4501 Bourgeois "Transparenz bei der finanziellen Unterstützung von NGO durch den Bund". In seiner Stellungnahme vom 18. November 2020 auf die Motion 20.4162 Noser "Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit in Falle von politischer Tätigkeit eingehalten?" hält er fest, dass eine politische Betätigung einer Steuerbefreiung nicht entgegenstehe, solange sie nicht so zentral sei, dass die Organisation gesamthaft betrachtet als politische Organisation erscheint. Die Finanzierung von politischen Kampagnen und Lobbyarbeit mit Bundesmitteln war und ist klar untersagt. Unabhängig davon, ob NGO Bundesmittel erhalten oder nicht, nehmen sie als Teil der Zivilgesellschaft aber am politischen Leben teil. Eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft gehört zur politischen Kultur der Schweiz.
Der Bund arbeitet in verschiedenen Bereichen mit NGO zusammen, wie in der Gesundheits-, Migrations-, Landwirtschafts-, Forschungs-, Umwelt- oder Alterspolitik, basierend auf den jeweiligen Rechtsgrundlagen. NGO erfüllen dabei Aufgaben, an deren Erfüllung der Bund gemäss Subventionsgesetzgebung Interesse hat, oder Aufgaben im Auftrag des Bundes gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht. Schweizer NGO leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Ihr langfristiges Engagement und ihre Expertise, ihre breite Verankerung und Vertrauensbasis in der Schweizer Bevölkerung sowie ihre Zusammenarbeit hierzulande mit Gemeinden, Kantonen, Hochschulen und dem Privatsektor, die Förderung von Freiwilligenarbeit und die Sensibilisierung für die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung sind dabei wichtige Vorteile. Der Bundesrat sieht keinen Grund, NGO, die in der IZA tätig sind und ihre Anliegen auch politisch vertreten, von der Finanzierung durch den Bund auszuschliessen oder diese NGO anders zu behandeln als NGO, die in anderen Politbereichen tätig sind.
In einem Einzelfall verwendete 2020 eine NGO unzulässig Programmbeiträge der DEZA für eine Abstimmungskampagne. Die Gelder wurden zurückerstattet. Aktuell wird die Verwendung der Gelder durch diese NGO umfassend geprüft. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die DEZA entscheiden, ob die Zusammenarbeit fortgesetzt wird (s. Antwort des Bundesrats vom 24. Februar 2021 auf die Ip. 20.4611 Schneider-Schneiter "Solidar-Gate und Folgen für die IZA"). Alle anderen NGO bestätigten, dass keine DEZA-Mittel für Lobbyarbeit oder politische Kampagnen in der Schweiz eingesetzt wurden. Die aktive und rasche Klärung des Vorfalls zeigt, dass die Kontrollmechanismen der DEZA funktionieren.
Es gibt kaum Politikbereiche, die so oft evaluiert werden wie die IZA. Die Programmbeiträge der DEZA wurden in den letzten zwölf Jahren insgesamt sechs Mal von der Geschäftsprüfungskommission und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geprüft, zuletzt 2017, 2019 und 2020. Diese Überprüfungen fielen jeweils zur Zufriedenheit der Prüfenden aus. Die nächste Subventionsprüfung durch die EFK findet 2021 statt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.