20.4411 · Postulat · 2020-12-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, anhand dessen beurteilt werden kann, wie sich bestehende und zukünftige Recyclingunternehmen in der Schweiz entwickeln können. Ziel ist es, die energie- und umweltpolitischen Ziele (Kreislaufwirtschaft) des Bundes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Raumplanung, insbesondere was die Zonenplanung betrifft, zu erreichen. Dies soll in Absprache mit den Kantonen erfolgen.
Begründung
Recycling ist ein wichtiges Umweltthema. Dieser Wirtschaftszweig kann massgeblich zur Umsetzung der Energiestrategie und zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft beitragen, die wesentliche Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung sein können.
Die Recyclingbranche muss jedoch sehr spezifische ökologische Anforderungen erfüllen, und Betriebe, die in der Branche tätig sind, können manchmal Risiken und Belastungen für ihre Umgebung mit sich bringen.
Daher wird der Bundesrat beauftragt, in seinem Bericht zu erläutern, welche öffentlichen Interessen von bestehenden oder zukünftigen Recyclingunternehmen berücksichtigt werden müssen und in welcher Nutzungszone sich solche Betriebe befinden müssten, damit deren Entwicklung und Wachstum auf lange Frist gewährleistet ist. Dabei muss bedacht werden, dass diese Unternehmen Teil einer Abfallverwertungskette sind und sich daher grundsätzlich in der Nähe der verwendeten Ausgangsstoffe oder eines Verteilernetzes befinden sollten.
Angesichts der Grösse der nötigen Bauten und der geringen Zahl an Arbeitsplätzen im Verhältnis zur benötigten Fläche könnten Recyclingunternehmen Schwierigkeiten haben, sich in die Richtung zu entwickeln, die insbesondere durch die Energiepolitik des Bundes vorgegeben wird, da die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung eine optimale Besiedlung und Verdichtung voraussetzt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die gewünschte Evaluation vorzulegen, und wird darin die Zuständigkeiten sowie die entsprechenden Wirkungen auf das Abfallrecycling darlegen. Er wird diese Evaluation bei einer Annahme des Postulates in den Bericht in Erfüllung der bereits angenommenen Postulate Bourgeois (20.3062), Munz (20.3090) und Clivaz Christophe (20.3727) integrieren.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.