20.446 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-16
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 ist wie folgt zu ändern:
Artikel 74
Absatz 3
Eintreten ist obligatorisch bei Volksinitiativen, Voranschlägen, Geschäftsberichten, Rechnungen, Einsprachen gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland, bei der Gewährleistung kantonaler Verfassungen, sowie beim Finanzplan.
Artikel. 75
Absatz 4 (neu)
Der Entwurf des Bundesbeschlusses über den Finanzplan kann nicht zurückgewiesen werden.
Artikel 94a Differenzregelung beim Finanzplan
Absatz 1
Aufgehoben
Absatz 2
Beim Bundesbeschluss über den Finanzplan stellt die Einigungskonferenz zu jeder Differenz einen Einigungsantrag. Über jeden Antrag wird gesondert abgestimmt.
Artikel 146
Absatz 1
Zu Beginn der Legislaturperiode unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über die Legislaturplanung zur Kenntnisnahme.
Absatz 2
Der Bericht definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislaturplanung des Bundesrates und ordnet diesen die vom Bundesrat geplanten Entwürfe für Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind.
Absatz 2bis
Im Bericht wird auf die Erlassentwürfe hingewiesen, die bereits in der Bundesversammlung hängig sind und die zur Erreichung der Ziele der Legislaturplanung beitragen.
Absatz 3 (erster und zweiter Satz)
Im Bericht über die Legislaturplanung werden den Zielen Indikatoren zugeordnet, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Der Bericht enthält auch eine Lageanalyse, die sich auf Indikatoren abstützt. ...
Absatz 4 (erster Satz)
Im Bericht wird der Legislaturfinanzplan dargelegt. ...
Begründung
Die Legislaturplanung des Bundesrates wird vom Parlament jeweils mit grossem Aufwand behandelt, führt aber nur zu einem nichtbindenden Beschluss. Dieser grosse Aufwand ist angesichts der stetig wachsenden Aufgaben im Sinne einer effizienten parlamentarischen Arbeit je länger je weniger zu rechtfertigen, weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht.
Damit das Parlament die zur Verfügung stehende Zeit besser nutzen kann, soll ihm deshalb der bundesrätliche Bericht zur Legislaturplanung nur noch zur Kenntnisnahme unterbreitet werden statt als einfacher Bundesbeschluss. Damit kann das Parlament das Verfahren beträchtlich vereinfachen und die Legislaturplanungskommission abschaffen sowie die Kosten einsparen, welche diese Kommission generiert. Die Abschaffung der LPK ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die Legislaturplanung in der abschliessenden Verantwortung des Bundesrates liegt. Zudem verfügt das Parlament auch ohne Beschlussfassung und bei reiner Kenntnisnahme eines Berichtes über genügend Instrumente, um dem Bundesrat jederzeit verbindliche Aufträge zu erteilen.
Bereits nach der Behandlung der Legislaturplanung im Jahr 2012 und 2016 verlangten verschiedene parlamentarische Initiativen die Revision des schwerfälligen Verfahrens - in beiden Fällen leider ohne Erfolg. Nun, da die neue Legislatur noch jung ist, bietet sich erneut die Chance, unnötige und kostspielige parlamentarische Prozesse zu eliminieren, um sich in der parlamentarischen Arbeit auf Wesentlicheres konzentrieren zu können, gerade in Zeiten, in denen uns die Corona-Krise vor nicht vergleichbare Herausforderungen stellt. Beweisen wir die Reformfähigkeit des Parlaments und verzichten wir unnötige und teure Verfahren.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 02.06.2021
Ständerat will von Legislaturplanung nur noch Kenntnis nehmen
Alle vier Jahre führt die Legislaturplanung des Bundesrates zu langen Debatten im Parlament. Geht es nach dem Ständerat, kann das Parlament künftig zwar von der Legislaturplanung Kenntnis nehmen, aber nicht mehr darüber beschliessen.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Damian Müller (FDP/LU) gutgeheissen. Er folgte mit 25 zu 13 Stimmen dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S).
Müllers Initiative verlangt eine Anpassung des Parlamentsgesetzes. Die Legislaturplanung soll den Räten neu nur noch als Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Heute ist sie jeweils Gegenstand eines Bundesbeschlusses, der aber nicht dem Referendum untersteht.
Müller argumentierte mit dem grossen Aufwand im Parlament für die Legislaturplanung, der zu einem nicht bindenden Beschluss führe. Das Parlament habe die nötigen Instrumente, um der Regierung jederzeit verbindliche Aufträge zu erteilen. Eine Entmachtung des Parlaments bedeute sein Vorschlag nicht.
Eine Minderheit um Hans Stöckli (SP/BE) wollte beim heutigen System bleiben. Die Verfassung schreibe vor, dass das Parlament bei der Planung aktiv mitzuwirken habe. Die von Müller mit dem Vorstoss verlangte "Fitnesskur für das Parlament" wollte er als Aufforderung zum Mitgestalten verstanden wissen.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 09.12.2021
Nationalrat will weiterhin über Legislaturplanung beschliessen
Dem Nationalrat reicht es nicht aus, von der Legislaturplanung nur noch Kenntnis zu nehmen. Er hat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt.
Mit 166 zu 26 Stimmen folgte die grosse Kammer dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Die Idee ist damit vom Tisch.
Der Ständerat hatte die Initiative des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller in der Sommersession gutgeheissen. Müller verlangte, dass die Legislaturplanung den Räten neu nur noch als Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Heute ist sie jeweils Gegenstand eines Bundesbeschlusses, der aber nicht dem Referendum untersteht.
Müller kritisierte, dass der Aufwand durch die Debatten der Legislaturplanung zu gross sei. Das Parlament habe die nötigen Instrumente, um der Regierung jederzeit verbindliche Aufträge zu erteilen.
Die Mehrheit der SPK-N betrachtete die von Müller vorgeschlagene Lösung allerdings als Entmachtung des Parlaments. Dieses habe den verfassungsmässigen Auftrag, bei der Planung mitzuwirken. "Das Parlament soll und muss mühsam sein, nicht effizient", sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Es bestehe kein Handlungsbedarf.
Eine Minderheit wollte die parlamentarische Initiative überweisen. Das aktuelle System sei nicht befriedigend, und mit einer Zustimmung zum Vorstoss verpflichte sich das Parlament noch zu nichts.