20.4499 · Interpellation · 2020-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 250 Frauen an Gebärmutterhalskrebs, 80 sterben daran. Knapp die Hälfte der Patientinnen sind zum Zeitpunkt der Diagnose jünger als 50 Jahre alt. Die Erkrankung wird hauptsächlich durch humane Papillomaviren (HPV) ausgelöst. Dagegen existiert seit einigen Jahren eine wirksame Impfung, die der Bund seit 2007 als Basisimpfung für 11-15-jährige Jugendliche empfiehlt. Um einen ausreichenden Schutz in der Bevölkerung zu erzielen, gibt das Bundesamt für Gesundheit BAG als Zielvorgabe eine Durchimpfung von 80 Prozent vor.
Wie der Tagesanzeiger kürzlich berichtete, konnte eine im New England Journal of Medicine publizierte Studie nun erstmals den Nachweis erbringen, dass sich bei Frauen das Risiko, an invasivem Zervixkarzinom zu erkranken, um 88 Prozent reduziert, wenn sie vor dem 17. Lebensjahr geimpft wurden. Die WHO hat im November 2020 einen "call to action" lanciert und die Länder dazu aufgerufen, Strategien und Aktionspläne zu implementieren, um Gebärmutterhalskrebs bis 2050 zu eliminieren und eine Durchimpfungsrate von 90 Prozent zu erreichen.
In der Schweiz ist man weit entfernt von solchen Zielen: Bei 16-jährigen Mädchen beträgt die HPV-Durchimpfungsrate lediglich 59 Prozent, bei 16-jährigen Jungen nur gerade 17 Prozent, obwohl auch Männer die Viren übertragen können. Dabei gibt es grosse kantonale Unterschiede: Die Spanne reicht bei Mädchen von 19 bis 74 Prozent. Insgesamt ist das Bewusstsein und Wissen um HPV in der Schweiz tief im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Es fehlt eine übergeordnete Strategie für eine Elimination HPV-bedingter Krebserkrankungen oder Gebärmutterhalskrebs.
Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gedenkt der Bund, die Kantone darin zu unterstützen, die HPV-Durchimpfungsrate bei jungen Frauen und insbesondere bei Männern in der Schweiz zu erhöhen?
2. Wie möchte der Bundesrat das Bewusstsein und Wissen um HPV in der Schweiz verbessern?
3. Plant der Bundesrat, dem Aufruf der WHO zu folgen und in der Schweiz die Elimination von HPV-bedingtem Gebärmutterhalskrebs anzustreben?
4. Inwieweit kann der Bundesrat die vom Schweizerischen Konsumentenforum initiierten Bemühungen unterstützen, um Redundanzen zu einer nationalen Strategie zu vermeiden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. / 2. Im Rahmen der Nationalen Strategie für Impfungen (NSI) hat der Bund gemeinsam mit den involvierten Akteuren die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Ziele für die vom BAG und der Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlenen Impfungen festgelegt. Der Bund fördert die HPV-Impfung unter anderem, indem er sie für alle empfohlenen Altersgruppen von der Franchise befreit hat. Er stellt zudem den Kantonen für die Umsetzung der kantonalen Impfprogramme Informationsmaterial zur Verfügung.
Der Bundesrat stellt ebenfalls fest, dass die Zielgruppen noch nicht im erwünschten Umfang geimpft werden. Die Durchimpfungsraten sind kantonal sehr unterschiedlich.
Zur Erreichung der Ziele ist die Sensibilisierung der Zielgruppen von grosser Bedeutung. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig, wobei vor allem den schulärztlichen Diensten eine wichtige Rolle zukommt. Der Bund unterstützt im Rahmen der NSI Bemühungen, um diese zu stärken. Ebenfalls werden sämtlicher involvierter Gesundheitsakteure, insbesondere Pädiater und Pädiaterinnen, Hausärzte und -ärztinnen und Gynäkologen und Gynäkologinnen, ermutigt, das Thema systematisch und proaktiv mit ihren Patientinnen und Patienten anzusprechen und entsprechende Impfempfehlungen abzugeben.
Der Zugang zur Impfung für junge Frauen und Männer (19-26 Jahre) soll weiter erleichtert werden. Beispielsweise ist die Impfung gegen HPV in wenigen Kantonen auch in Apotheken möglich. Die Kosten müssen aktuell selber getragen werden, falls sie nicht vom Wohnkanton übernommen werden. Dies, da gemäss den heutigen rechtlichen Grundlagen die obligatorische Krankenversicherung (OKP) die HPV-Impfung nur vergütet, wenn diese durch einen Arzt oder eine Ärztin und im Rahmen von kantonalen Programmen durchgeführt wird. Der Bundesrat hat in der Vorlage des zweiten Paketes von Kostendämpfungsmassnahmen (siehe www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Laufende Revisionsprojekte > KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2), zu welcher vom 19. August bis 19. November 2020 die Vernehmlassung durchgeführt wurde, eine Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) aufgenommen, die eine Vergütung von Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen von kantonalen oder nationalen Impfprogrammen ermöglicht.
3. Der Bundesrat strebt eine Durchimpfungsrate von 80 Prozent bei den Mädchen und jungen Frauen an, um damit dem Aufruf der WHO Folge zu leisten. Die Impfung der jungen Männer soll indirekt ebenfalls dazu beitragen, die Fälle von Gebärmutterhalskrebs zu reduzieren.
4. Der Bundesrat begrüsst die Bemühungen des Schweizerischen Konsumentenforums zur Verbesserung der HPV-Durchimpfungsraten, insbesondere in Kantonen, in denen die Raten weit unter dem Durchschnitt liegen. Die vom Konsumentenforum initiierte HPV-Allianz mit sämtlichen involvierten Akteuren bietet eine gute Gelegenheit, um das Thema HPV breiter bekannt zu machen und die Zielgruppen für die Impfung stärker zu sensibilisieren. Der Bund verfolgt zudem im Rahmen der NSI die unter Punkt 1 und 2 genannten Punkte, um die Durchimpfungsraten zu erhöhen.
Antwort des Bundesrates.