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20.453 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Gesetzgebung über die Nationalratswahlen ist dahingehend zu ändern, dass die Nationalratssitze mittels der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung (doppelter Pukelsheim) zugeteilt werden.

Begründung

Das heutige Sitzzuteilungsverfahren für den Nationalrat ist die Divisormethode mit Abrundung, auch bekannt als "Hagenbach-Bischoff"-Verfahren, in 26 separaten Wahlkreisen. Die Wahlkreise entsprechen den Kantonen. Besonderheiten gelten in Kantonen mit nur einem Nationalratssitz. Dieses Verfahren weist verschiedene Nachteile auf:

- Die sogenannte Erfolgswertgleichheit wird nicht erreicht. Das bedeutet: nicht jede Stimme hat denselben Einfluss auf die Zusammensetzung des Nationalrats.

- Der Volkswille wird unnötig verzerrt: gegenüber den effektiven Wähleranteilen werden grosse Gruppierungen bevorteilt, dies sowohl pro Wahlkreis als auch schweizweit.

- Um der Benachteiligung von kleinen Parteien entgegenzuwirken, sind Listenverbindungen möglich. Diese werden regelmässig als intransparent kritisiert. Zudem können sie auch von den ohnehin schon bevorteilten grossen Parteien genutzt werden.

Mit der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung, auch bekannt als "doppelter Pukelsheim", können all diese Probleme behoben werden:

- Jede Stimme zählt gleich viel, unabhängig von der Grösse der Partei und des Kantons.

- Der Proporz und damit der schweizweite Wählerwille wird bestmöglichst abgebildet.

- Weder grosse noch kleine Parteien werden bevorteilt oder benachteiligt. Daher werden Listenverbindungen überflüssig. Dadurch steigt die Transparenz, und die Wählerinnen und Wähler haben eine Garantie, dass ihre Stimmen nur der von ihr gewählten Partei zugute kommt.

Dieselbe Problematik, die heute bei den Nationalratswahlen existiert, gab und gibt es auch in verschiedenen Kantonen. Etliche Kantone (bisher: ZH, SH, AG, NW, ZG, SZ, VS), wie auch die Stadt Zürich, haben daher in den letzten Jahren den doppelten Pukelsheim eingeführt. Die Methode ist also bereits erprobt und sie hat sich bewährt.

Im Übrigen hat das Bundesgericht 2002 das damalige Wahlsystem der Stadt Zürich aufgrund der Wahlkreiseinteilung, namentlich aufgrund des Vorhandenseins zu kleiner Wahlkreise, als verfassungswidrig eingestuft (1P.267/2002). Die Begründung des Bundesgerichts trifft im Wesentlichen auch auf das heutige Nationalratswahlsystem zu, welches somit wohl ebenfalls verfassungswidrig ist.

Aus den genannten Gründen, namentlich der Gleichwertigkeit aller Stimmen, der möglichst unverzerrten Abbildung des Wählerwillens, der Transparenz und der Verfassungsmässigkeit, ist es Zeit, auch für die Nationalratswahlen den doppelten Pukelsheim einzuführen.

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