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20.4600 · Interpellation · 2020-12-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Herbst hat der Bundesrat ein Monitoring zur Situation der Geschäftsmieter*innen während der Covid-19 Krise erstellt. Die Zahlen zeigten, dass viele betroffenen Geschäftsmieter*innen noch keine Mietzinssenkung erhalten haben, andere noch keine Einigung gefunden haben. Nach der Erstellung des Monitorings sind weitere kantonale amtlich verordnete Geschäftsschliessungen erfolgt. Die Situation muss deshalb weiter beobachtet werden und das Monitoring fortgeführt werden.

Gleichzeitig hat die Auswertung eine weitere Lücke bei den Zahlen im Bereich Miete aufgezeigt. Zu den Geschäftsmieten gibt es keine nationalen amtlichen Statistiken, weder zum Umfang, zur Mietzinsentwicklung oder zu den Streitfällen. So steht im Bericht: "Die öffentliche Statistik verfügt über kein vollständiges Bild bei Geschäftsmieten. Verschiedentlich werden, beispielsweise in der Wertschöpfungsstatistik, stichprobenweise Daten mitunter zu Miet- und Pachtaufwendungen erhoben. Die Angaben sind aber in verschiedenen Datensätzen und in einer Form aufbereitet, welche keine Kombination zu einer verlässlichen Grundgesamtheit zulassen." (S. 32, Bericht Monitoring Geschäftsmieten). Dies ist unverständlich, geht es doch um einen volkswirtschaftlich relevanten Bereich. Leider will der Bundesrat keine Datenerhebung ins Auge fassen, aufgrund des Aufwands zur Einführung einer Vollererhebung im Bereich Geschäftsmieten. als zu Durch die bisher gemachten Erfahrungen bei der Lancierung von Vollerhebungen in der öffentlichen Statistik ist aufgrund des "mehrjährigen Initialaufwands" von einer solchen Lösung im Ge-schäftsmietenbereich abzusehen.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wird das Monitoring zu den Geschäftsmieten fortgeführt?

2. Wenn ja, in welcher Form?

3. Wie hoch sind die Schätzungen zu den Umsätzen im Bereich der Geschäftsmieten?

4. Würde die ökonomische Bedeutung der Geschäftsmieten - wie auch andere Bereiche wie die Büromieten - nicht eine Erfassung rechtfertigen?

5. Wurde neben der Vollerhebung auch ein Ausbau der bisherigen erhobenen statistischen Daten (u.a. im Rahmen der Wertschöpfungsstatistik) geprüft?

6. Können die Statistiken der Schlichtungsstellen im Bereich Miete und Pacht erweitert werden, damit die Fälle der Geschäftsmieten einzeln ausgewiesen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beauftragte am 8. April 2020 das WBF, in Zusammenarbeit mit dem EFD, ein Monitoring im Bereich der Geschäftsmieten vorzunehmen und nahm den Bericht am 7. Oktober 2020 zur Kenntnis. Der Monitoringbericht stützte sich namentlich auf eine Strukturanalyse des Immobilienberatungsunternehmens Wüest Partner zu den Geschäftsmietverhältnissen in der Schweiz sowie auf eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern zur Situation der Mietparteien von Geschäftsliegenschaften während und nach der verordneten Schliessung im Frühling 2020. Diese Umfrage zeigte u.a., dass diejenigen Mietparteien, die eine Lösung gesucht haben, mehrheitlich eine Einigung gefunden hatten.

Die gestellten Fragen lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Der Bundesrat beauftragte das WBF, die "Arbeitsgruppe Geschäftsmieten" weiterzuführen und die Situation bei den Geschäftsmieten weiter zu beobachten. Auch sollten mit den Kantonen allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information erörtert werden. Das Monitoring wird demnach weitergeführt.

2. Die genaue Form des Monitorings ist noch nicht abschliessend definiert und wird auch mit der "Arbeitsgruppe Geschäftsmieten" diskutiert. Es ist vorgesehen, die bisherigen Analysen im ersten Halbjahr 2021 in geeigneter Form zu aktualisieren.

3. Gemäss den Analysen, die dem Monitoringbericht zugrunde liegen, macht die Jahresnettomiete im Durchschnitt zehn Prozent des Jahresumsatzes aus. Allerdings kann dies nach Branche, Grösse des Unternehmens oder nach Sprachregion variieren. Der Liegenschaftsaufwand von Unternehmen, die ihr Geschäft in der eigenen Liegenschaft betreiben, bewegt sich in einer ähnlichen Höhe (wiederum gemessen am Jahresumsatz). Ausgehend von einem monatlichen Mietvolumen von 2 Milliarden Franken, lässt sich der Umsatz der Geschäftsmieter auf rund 20 Milliarden Franken pro Monat schätzen. Werden die Unternehmen in der eigenen Liegenschaft hinzugezählt, ergibt sich ein Umsatz von rund 32 Milliarden Franken pro Monat.

4. Die Schätzung von Wüest Partner, wonach in der Schweiz rund 390 000 Geschäftsmietverträge mit einem Mietvolumen von schätzungsweise 24 Milliarden Franken pro Jahr bestehen, beruht auf vier verschiedenen Annäherungmethoden. Im Gegensatz zum Wohnungsmarkt, dessen Volumen 35 Milliarden pro Jahr beträgt, bestehen bei den Geschäftsliegenschaften keine statistischen Daten. Bisher gab es kein Bedürfnis, eine entsprechende Statistik aufzubauen.

5. Im Rahmen der Erarbeitung des Monitoringberichts wurde die Erhebung und Publikation von statistischen Daten im Bereich der Geschäftsmieten geprüft. Allerdings hat sich dabei gezeigt, dass eine derartige Datenerhebung sehr aufwändig wäre und einen erheblichen mehrjährigen Initialaufwand voraussetzen würde. Deshalb wurde davon abgesehen.

6. Die separate Ausweisung der Geschäftsmieten in den Statistiken der Schlichtungsstellen im Bereich Miete und Pacht würde deren Aussagekraft zweifellos erhöhen. Die derzeitige Erhebung ist für die 141 Schlichtungsbehörden und 26 Aufsichtsinstanzen, welche die Daten liefern, mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Eine neue Differenzierung würde diesen Aufwand weiter erhöhen. Kommt hinzu, dass die Abgrenzung von Wohn- und Geschäftsräumen oft nicht einfach ist. So ist es bei Miet- oder Pachtverträgen über ein Restaurant nicht selten der Fall, dass der Vertrag auch eine oder mehrere Wohnungen umfasst. Abgrenzungsfragen ergeben sich auch, wenn jemand seine geschäftliche Tätigkeit rein digital aus seiner Wohnung heraus betreibt oder in einem Studio oder in einer Garage noch ein Kleingewerbe unterhält. Das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen wird das Anliegen prüfen.

Antwort des Bundesrates.