20.4722 · Interpellation · 2020-12-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Intervention 20.6103, auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen sich der Bund abstütze bei der Beurteilung der Frage, ob die geltenden Auflagen zu Pestiziden von den Anwenderinnen und Anwender in der Schweiz stets gelesen, verstanden und eingehalten werde, antwortete der Bundesrat: "II n'existe pas d'études scientifiques sur la mise en oeuvre des exigences en matière de protection des utilisateurs."
Das erstaunt. Denn mit diesen Auflagen sollen nicht nur Gesundheitsrisiken für Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden, sondern laut Aktionsplan des Bundesrates sämtliche Risiken aus der Anwendung von Pestiziden: Wie die SonntagsZeitung vom 21. Juni 2020 aufzeigte, galten damals für die Anwendung 2301 verschiedenen Produkte 1457 Verwendungsregeln. Alleine beim Insektizid Pirimicarb 50 müssten 32 verschieden Vorschriften beachtet werden. Von 2011 bis 2018 habe der Bund zudem 550 neue Einschränkungen eingeführt.
In dem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind die oben genannten, von der SonntagsZeitung recherchierten Zahlen korrekt und aktuell? Wenn nein, wie lauten die korrekten Zahlen?
2. Bestehen wissenschaftliche Untersuchungen dazu, ob die aktuell geltenden Auflagen für weitere Risiken von Pestiziden als den Anwenderschutz von den Anwenderinnen und Anwender in der Schweiz gelesen, verstanden und eingehalten werden? Wo können diese Untersuchungen gegebenenfalls eingesehen werden?
3. Falls hierzu ebenfalls keine wissenschaftliche Untersuchungen bestehen: Wie lässt sich nachvollziehbar belegen, dass die geltenden Auflagen in der praktischen Anwendung auch tatsächlich eingehalten werden (was eine Voraussetzung dafür ist, dass die Risiken aus der Anwendung auch tatsächlich sinken)?
4. Falls sich dies nicht oder nur unbefriedigend belegen lässt: Was genau sagt dies über das aktuelle Konzept der Risikoreduktion des Bundes aus?
5. Ist der Bundesrat bereit, rasch eine unabhängige Studie zur Untersuchung der relevanten Sachverhalte in Auftrag zu geben? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist der Bundesrat bereit zu untersuchen, ab welcher Anzahl Auflagen die Risiken aus der Anwendung eines Produktes in der Praxis zunehmen, statt sinken?
7. Besteht diesbezüglich weiterer Handlungsbedarf?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 6. Die in der Presse veröffentlichten Rohdaten sind zwar korrekt, aber nicht in den Kontext gestellt. Pflanzenschutzmittel unterliegen einer spezifischen Beurteilung für die verschiedenen Anwendungen gegen unterschiedliche Schädlinge und in unterschiedlichen Kulturen. Für jede Anwendung werden spezifische Verwendungsvorschriften festgelegt. Diese beziehen sich auf alle Fälle auf die Dosierung, den Anwendungszeitraum und die Wartefrist vor der Ernte. In Abhängigkeit vom Risiko können sie auch Massnahmen zum Schutz des Anwenders und der Menschen in der Umgebung der behandelten Parzellen, Massnahmen zum Schutz von Wasserorganismen, Bienen oder Biotopen sowie Massnahmen zum Schutz des Grundwassers oder Verwendungsvorschriften zur Verhinderung von Resistenzbildung beinhalten. Da die Risiken von Produkt zu Produkt und von Anwendung zu Anwendung variieren, ergibt sich eine grosse Anzahl unterschiedlicher Formulierungen dieser Verwendungsvorschriften. In der Praxis müssen bei der Verwendung eines Produkts maximal zehn verschiedene Verwendungsvorschriften eingehalten werden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass diese Anzahl der Verwendungsvorschriften die Ursache für eine Risikoerhöhung sein könnte.
2, 3 und 5. Für die Kontrolle der Verwendungsvorschriften sind die Kantone zuständig. Es gibt keine wissenschaftlichen Publikationen zu diesen Kontrollen. Eine Studie in diesem Bereich wird vom Bundesrat nicht als prioritär angesehen. Abgesehen von Kontrollen bei den Verwenderinnen und Verwendern gibt es auch Möglichkeiten, die Einhaltung der Verwendungsvorschriften der Pflanzenschutzmittel indirekt zu überprüfen. Durch Rückstandskontrollen in Lebensmitteln kann indirekt überprüft werden, ob die Produkte unter Einhaltung der Vorschriften zu Dosierung und Wartefrist verwendet werden. Ausserdem führt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen in den Kulturen Probenahmen durch, um sicherzustellen, dass die verwendeten Produkte tatsächlich bewilligt sind. Der Bund unterstützt auch den Bienengesundheitsdienst, der bei Verdacht auf Bienenvergiftungen Analysen durchführt. Die geringe Anzahl von Vergiftungsfällen aufgrund der Nichteinhaltung der Verwendungsvorschriften deutet darauf hin, dass diese beachtet werden. Das Überwachungsnetz für Oberflächengewässer kann ebenfalls als Indikator für eine unsachgemässe Anwendung eines Pflanzenschutzmittels dienen und die Kantone zu gründlichen Kontrollen veranlassen.
4 und 7. Das im Aktionsplan für Pflanzenschutzmittel beschriebene Konzept der Risikoreduktion umfasst abgesehen von der Zulassung der Produkte und den entsprechenden Verwendungsvorschriften zahlreiche weitere Massnahmen. Es ist geplant, diese durch die in der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ vorgestellten Massnahmen zu ergänzen. Der Bundesrat will die verfügbaren Ressourcen auf die Umsetzung der im Aktionsplan beschriebenen Massnahmen sowie auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 konzentrieren.
Antwort des Bundesrates.