20.4730 · Postulat · 2020-12-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, welche tierfreundlichen Alternativen zur Kennzeichnung von Nutztieren anstelle von Kunststoff-Ohrmarken möglich sind, die den Vorgaben des Tierseuchenrechts entsprechen, das Tierwohl jedoch besser berücksichtigen.
Begründung
Das Tierseuchenrecht schreibt für verschiedene Nutztiere das Einsetzen von Ohrmarken zwecks Nachverfolgung seiner Herkunft vor. In aller Regel handelt es sich um grosse Kunststoffmarken, die mit einer Zange in eines oder beide Ohren von Jung- oder Adulttieren gepresst werden. Dieser Eingriff verläuft keineswegs immer problemlos. Er ist für das betroffene Tier mit Stress und zumindest kurzfristigem, aber nicht unerheblichem Schmerz verbunden.
Für Schafe und Ziegen sind seit Januar 2020 neue Ohrmarken vorgeschrieben, die sogar vermehrt zu schmerzhaften Entzündungen, eitrigen Abszessen, Verkrustungen und erhöhter Schmerzempfindlichkeit führen. Im Weiteren ist seit Jahren bekannt, dass Tiere mit Ohrmarken häufig in Maschendrahtzäunen hängen bleiben und sich die Ohrmarken in der Folge in Panik ausreissen, was üble Verletzungen mit sich bringt.
Die Technologien des 21. Jahrhunderts sollten es ermöglichen, Schafe, Ziegen, Kälber und weitere Nutztiere schonend zu markieren und sie so vor Schmerzen und Verletzungsgefahren zu schützen, ohne dass Einbussen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit oder der Tierseuchenbekämpfung hinzunehmen sind. Ohrmarken stellen im Weiteren einen schweren Eingriff in die Tierwürde dar, zumal die offensichtliche Zurschaustellung eines Individuums als "Nummer" in der Nahrungsmittelproduktion eine offensichtliche Instrumentalisierung darstellt.
Das Postulat verlangt deshalb die Prüfung alternativer Kennzeichnungsmethoden mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Zu untersuchen sind beispielsweise lebensmittelsicherheitsverträgliche Formen von Mikrochips (etwa durch Bolus) oder die Markierung durch nicht-invasive Methoden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die verlässliche Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Tieren ist unabdingbar für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung und für die Lebensmittelsicherheit. Bei Klauentieren steht die Kennzeichnung mit Ohrmarken im Vordergrund. Die Tierhaltenden können diese selbst anbringen. Ausserdem können Ohrmarken jederzeit ohne elektronische Hilfsmittel (Lesegeräte) abgelesen werden. Sie sind zudem kostengünstig und auch im Management der Tiere einsetzbar.
Das Anbringen der Ohrmarken ist für die Tiere zwar mit einem leichten Schmerz verbunden. Die Kennzeichnung verläuft in der Regel aber ohne Komplikationen. Seit Januar 2020 müssen neu auch Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank registriert und mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Namentlich im Zusammenhang mit der Nachmarkierung der ausgewachsenen Tiere wurde verschiedentlich über Entzündungen berichtet. Gemäss der dem Bund aktuell vorliegenden Informationen sind solche Probleme insgesamt aber selten. Bei Rindern, welche seit 1999 mit Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen, sind dem Bund zudem weder bei jungen noch bei adulten Tieren entsprechende Komplikationen bekannt.
Eine ideale Kennzeichnungsmethode gibt es aktuell nicht. Nichtinvasive Kennzeichnungsmethoden, wie Fesselbänder, gewährleisten keine verlässliche Identifikation der Tiere, da sie entfernt und ausgetauscht werden können. Alternative invasive Methoden wie das Injizieren eines Mikrochips unter die Haut oder das Verabreichen eines Bolus (elektronischer Speicher in Keramikhülle) in den Pansen mittels Sonde sind auch nicht schmerzfrei. Zudem sind diese Kennzeichnungsmittel teurer als Ohrmarken und ihre Anwendung ist komplexer und nur unter Beizug einer Fachperson möglich. Auch kann die Identität der Tiere nur mit einem elektronischen Lesegerät abgelesen werden. Ausserdem ist der Einsatz von unter die Haut injizierten Mikrochips bei Schlachttieren problematisch, weil diese in die Lebensmittelkette gelangen könnten. Bei einer Gesamtbetrachtung der Vor- und Nachteile schneiden Ohrmarken als Kennzeichnungsmethode aktuell klar am besten ab. Die damit verbundene leichte Beeinträchtigung des Tierwohls ist angesichts der Bedeutung der Kennzeichnung für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung gerechtfertigt.
Die zuständigen Bundesämter prüfen aber in Zusammenarbeit mit der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank Identitas AG periodisch Möglichkeiten zur technologischen Verbesserung der Kennzeichnung von Tieren. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit unter minimaler Beeinträchtigung des Tierwohls sicherzustellen. Sie nehmen auch die gemeldeten Probleme bei der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen sehr ernst. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und das Bundesamt für Landwirtschaft haben daher beim Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer und der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern eine Untersuchung der Probleme in Auftrag gegeben. Gestützt auf die Ergebnisse wird der Bund gegebenenfalls im Frühjahr Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten.
Bei dieser Sachlage erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.