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20.5004 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 1. März 2020 hat das Dublin-Land Griechenland das Recht auf Asyl für einen Monat suspendiert. Diese Massnahme steht im krassen Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist.

- Was unternimmt der Bundesrat, damit die Flüchtlingskonvention in Griechenland wieder gilt?

- Welche Konsequenzen zieht er aus diesem Bruch des Dublin-Abkommens?

- Ist er bereit, Griechenland stärker bei der Bewältigung der Aufgaben angesichts der grossen Anzahl Flüchtlinge zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen in der Türkei und in Griechenland aufmerksam und ist über diese sehr besorgt. Die aktuelle Lage ist eine gesamteuropäische Herausforderung. Auch die Schweiz ist als assoziierter Schengen- und Dublin- Staat betroffen. Der Bundesrat spricht sich seit langem für eine nachhaltige Reform des Dublin- Systems aus, die unter anderem auch zu einer gerechteren Verteilung der Verantwortung und einem wirksamen Schutz der Schengen-Aussengrenze führen soll. Er bedauert, dass dies bisher nicht gelungen ist und erwartet von den Europäischen Institutionen in den nächsten Wochen konkrete Lösungsvorschläge. Ob und wie die griechische Regierung ihre Ankündigung, in den nächsten Wochen keine Asylgesuche mehr entgegenzunehmen, umsetzt, ist derzeit noch unklar. Eine rechtliche Beurteilung ist daher noch nicht möglich. Der Bundesrat setzt sich jedoch auf bilateraler wie auf europäischer Ebene konsequent für die Einhaltung des Völkerrechts ein. Dazu gehören insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die Kinderrechtskonvention.

Die Schweiz hat Griechenland seit 2015 in verschiedenen Bereichen mit Massnahmen im Umfang von rund sieben Millionen Franken unterstützt. Die Projekte haben sich vor allem auf die Verbesserung der Aufnahme- und Unterbringungsstrukturen insbesondere für unbegleitete minderjährige Asylsuchende konzentriert. Im Rahmen der humanitären Hilfe wurden die Aufnahmeeinrichtungen auf den Inseln unterstützt. Schliesslich werden regelmässig Experten für Frontex-Einsätze entsandt. Anlässlich einer gemeinsamen Dienstreise des EJPD, EDA und des EFD Anfang Februar 2020 hat sich die Schweiz bereit erklärt, die Unterstützung der griechischen Behörden im Asylbereich weiterzuführen und auszubauen. Neben der Entwicklung eines effizienten Asylsystems soll der Fokus vor allem auf der raschen humanitären Hilfe, der Förderung der freiwilligen Rückkehr und dem Schutz verletzlicher Asylsuchender liegen.

Depuis 2018, la Suisse offre spécifiquement un soutien financier à l'organisation non- gouvernementale grecque ZEUXIS pour le fonctionnement d'un centre d'hébergement et de prise en charge pour jeunes filles migrantes non-accompagnées ainsi que d'un centre de jour pour enfants migrants et leurs familles. Ces centres se trouvent dans la région d'Athènes et les enfants y reçoivent un soutien psychologique dans un environnement chaleureux et sécurisé qui leur permet de développer des liens sociaux, de renforcer leur confiance en eux et de faciliter ainsi leur intégration dans la société grecque.

Angesichts der momentanen Lage ist nicht ausgeschlossen, dass es in den kommenden Monaten zu einem Anstieg der Asylgesuche im Dublin-Raum kommt. Dies hängt insbesondere davon ab, ob das 2016 abgeschlossene Joint Statement zwischen der EU und der Türkei weiter umgesetzt werden kann und in welchem Umfang Menschen von den griechischen Inseln auf das Festland transferiert werden. Zudem müssen auch die weiteren Entwicklungen im Konflikt im Nordwesten Syriens mitberücksichtigt werden. Ob aus einer allfälligen Zunahme von Migrationsbewegungen auch eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit resultieren würde, welche die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schweizer Binnengrenzen erforderlich machen könnte, kann heute nicht vorhergesehen werden. Eine solche Bedrohung liegt derzeit aber nicht vor. Die Asylgesuchszahlen bewegen sich weiterhin auf tiefem Niveau. Daher stellt sich die Frage einer Wiedereinführung solcher Kontrollen zurzeit nicht.

Was Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus betrifft, so gelten für Flüchtlinge und Migranten an der Grenze grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für alle anderen Personen, die in die Schweiz einreisen oder zurückkehren. Beim Eintritt in die Bundesasylzentren durchlaufen hingegen alle Asylsuchenden einen medizinischen Check. Stellt sich dabei heraus, dass die Person verdächtige gesundheitliche Symptome aufweist oder sich in einem betroffenen Gebiet aufgehalten hat, wird sie isoliert und auf das Virus getestet. Das SEM hat zudem verschiedene weitere Massnahmen getroffen, um die Ansteckungsgefahr in den BAZ zu minimieren. So wird beispielsweise darauf geachtet, die Asylsuchenden auf möglichst viele Räume zu verteilen und Transfers zwischen den Regionen auf ein Minimum zu beschränken.

Sollte sich ein Anstieg von Asylgesuchen abzeichnen, setzt das SEM alle notwendigen Massnahmen um, damit rechtzeitig genügend Kapazitäten in den Bundesasylzentren zur Verfügung stehen. Aktuell halten sich in den Bundesasylzentren rund 2200 Asylsuchende auf. Die Kapazität kann innerhalb von wenigen Wochen auf 4500 und bis im Sommer auf 5000 Unterbringungsplätze erhöht werden. Damit können bis zu 29 000 Asylgesuche pro Jahr beziehungsweise 2400 pro Monat aufgefangen werden. Falls die Zahl der Asylgesuche noch stärker ansteigen sollte, würde das Notfallkonzept von Bund und Kantonen greifen. Es sieht unter anderem vor, dass der Bund Unterbringungsreserven aktiviert und so bis zu 9000 zusätzliche Unterbringungsplätze für die Erstunterbringung von Asylsuchenden bereitstellt.

Im Rahmen der bestehenden Dublin-Bestimmungen hat das EJPD Griechenland die rasche Prüfung einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden mit familiären Verbindungen in die Schweiz in Aussicht gestellt. Griechenland nimmt das Angebot wahr und hat bereits einige Ersuchen um Familienzusammenführungen für minderjährige Personen gestellt. Das SEM hat diese Ersuchen gutgeheissen. Falls das SEM zudem selber, beispielsweise von Angehörigen in der Schweiz, über den Aufenthalt einer unbegleiteten minderjährigen Person erfährt, informiert es die zuständigen griechischen Behörden darüber, damit diese ein entsprechendes Gesuch stellen können. Die Schweiz nutzt damit den Spielraum der Dublin- Bestimmungen zu Gunsten von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus.