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20.5005 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Wirtschaft und die Beschäftigung leiden unter COVID-19. Die Entwicklung schreitet schnell voran.

- Können die Unternehmen auf Kurzarbeit zurückgreifen?

- Ist es möglich, die Voranmeldefrist von zehn auf drei Tage zu verkürzen (Art. 58 AVIV)?

- Ist es möglich, die monatlichen Karenztage von zwei auf einen zu reduzieren (Art. 50 AVIV)?

- Ist es vorstellbar, die Dauer der Kurzarbeit auf sechs Monate auszuweiten, sollte die Krise andauern?

Grössere Flexibilität ist eine Antwort auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung des Virus und der Beschäftigungskrise.