20.5012 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Unter Berücksichtigung der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 19.4441:
- Könnte man behaupten, dass eine Anlage, die 50 Prozent Biogas und 50 Prozent Erdgas fossilen Ursprungs verwendet, erneuerbare Energie produziert, und die Anlage die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder eine Einmalvergütung erhält?
- Erhalten die KVA die KEV nur auf 50 Prozent des produzierten Stroms?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)