20.5051 · Fragestunde. Frage · 2020-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Kommissionsmotion "Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten" wurde in beiden Räten deutlich angenommen. Der Auftrag des Bundesparlamentes ist klar. Trotzdem hat das zuständige Bundesamt bis heute keinen Plan, wie es die Forderung, die ja bis Frühling 2019 bereits galt, umsetzen will.
- Bis wann liegt ein entsprechender Erlassentwurf vor?
- Was unternimmt der Bundesrat, wenn Bundesämter trotz klarer Ausgangslage auf Zeit spielen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Umsetzung der Kommissionsmotion wird eine Anpassung des aktuellen Artikels 10a des Luftfahrtgesetzes wie auch von Artikel 5 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst zur Folge haben. Das Normenkonzept ist BAZL-intern zurzeit in Arbeit und wird den betroffenen Kreisen noch im ersten Semester 2020 zur Konsultation vorgelegt. Nach Artikel 122 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung muss der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich darüber berichten, was er zur Erfüllung des Auftrages aus der Motion bisher unternommen hat und wie er den Auftrag zu erfüllen beabsichtigt. Dies aber erst dann, wenn die Motion nach zwei Jahren noch nicht erfüllt ist. Das Parlamentsgesetz geht mithin von einer ordentlichen Umsetzungsfrist von zwei Jahren aus. Mit der vorgesehenen Konsultation zum Normenkonzept im ersten Semester 2020 liegt das BAZL im zeitlichen Rahmen.