20.5147 · Fragestunde. Frage · 2020-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 19.5649: Laut PSMV könne er einen Wirkstoff, für den die EU Bedingungen/Einschränkungen festgelegt habe, jederzeit einer Überprüfung unterziehen. Es sei aber denkbar, dass Wirkstoffverbote aus der EU künftig ohne Überprüfung übernommen würden.
- Falls die Schweiz einen "autonomen Nachvollzug" einführt: Wäre es ihr künftig möglich, über weitergehende Einschränkungen und Verbote selber zu entscheiden?
- Wie und wo würde ihrer Autonomie evtl. Grenzen gesetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)