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20.5160 · Fragestunde. Frage · 2020-03-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf die Ip. 19.4494: "Das Verfahren zur Streichung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, ermöglicht der Industrie, ein Gesuch auf Reevaluation vorzulegen. [...] Für keine der 70 Substanzen, die seit 2010 vom Markt genommen wurden, ist ein Gesuch auf Reevaluation eingereicht worden."

Wenn die Pestizid-Hersteller keine Gesuche auf Reevaluation einreichen:

Kann der Bund die Regulierungsdichte reduzieren und diese Möglichkeit streichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)