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20.5201 · Fragestunde. Frage · 2020-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Zulassung von Pestiziden werden unter gewissen Bedingungen kurzfristige negative Effekte auf Algen oder wirbellose Tiere akzeptiert, wenn sich die Organismen innerhalb von 8 Wochen erholen.

Wie stellen Bund und Kantone im Rahmen der Zulassung und des Vollzuges sicher, dass während 8 Wochen vor und nach der Ausbringung z.B. im Ackerbaugebiet niemand anderes diesen Stoff ausbringt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)