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20.5317 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Da Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und Personenströme gut kanalisiert werden können, sind seit dem 11. Mai 2020 Märkte wieder erlaubt. Etliche Gemeinden führen aber aus Verunsicherung keine solche Märkte durch. Den Markthändlern fehlen somit existenzsichernde Einkünfte.

a. Was unternimmt der Bund, damit Gemeinden Waren- und Wochenmärkte vorbehaltlos durchführen?

b. Werden selbständige und unselbständige Markthändler und Schausteller finanziell gleich unterstützt?