20.5335 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ist Anfang Jahr in Kraft getreten. Sie entzieht den Gemeinwesen Ressourcen in grossem Ausmass, während die Pandemie-bedingte Krise zu mehr öffentlichen Ausgaben führt. Es gibt darum Kantone, die sich in grossen finanziellen Schwierigkeiten befinden.
- Sieht der Bundesrat vor, diesen Kantonen mittels zinsloser Darlehen oder anderer Formen von Unterstützung zu helfen?
- Sind bei ihm entsprechende Anfragen eingegangen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, erhöht die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Kernelement der Vorlage ist die Ablösung bestehender Steuerregimes, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die Vorlage respektiert den Föderalismus: Die Kantone entscheiden selbständig, wie sie die Reform Umsetzen wollen. Sie erhalten dafür rund 1 Milliarde Franken mehr aus der direkten Bundessteuer, indem der Kantonsanteil von 17 auf 21,2 Prozent erhöht worden ist. Der nationale Finanzausgleich sorgt dafür, dass Kantone, deren Ressourcenpotenzial sich unterdurchschnittlich entwickelt, mehr Mittel aus dem Ressourcenausgleich erhalten bzw. weniger einzuzahlen haben. Ressourcenschwache Kantone erhalten darüber hinaus im Rahmen der temporären Instrumente des Finanzausgleichs (Härteausgleich, Abfederungsmassnahmen) zusätzliche Mittel. Weitere Unterstützungsmassnahmen des Bundes an die Kantone aufgrund der aktuellen Krise sind nicht vorgesehen und auch nicht beantragt worden.