20.5367 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit 2010 bestehen mit dem Kosovo, mit Bosnien und Herzegowina sowie mit Serbien Migrationspartnerschaften. Gemäss der Evaluation aufgrund des Postulates 12.3858 haben diese "Migrationspartnerschaften [keine] direkten Auswirkungen auf die Entwicklung der Asylgesuchszahlen bzw. auf die Entwicklung der irregulären Migration in der Schweiz sowie die Rückkehrzahlen ins Herkunftsland".
Weshalb hält der Bundesrat diese Migrationspartnerschaften weiterhin aufrecht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz unterhält insgesamt sechs Migrationspartnerschaften. Zusätzlich zu den in der Frage genannten Partnerländern wurden Partnerschaften mit Nigeria, Tunesien und Sri Lanka abgeschlossen. Die Evaluation der Migrationspartnerschaften von 2014 in Beantwortung des Postulates "12.3585 Amarelle" stellte einen eindeutigen Mehrwert der Migrationspartnerschaften im Vergleich zu anderen Ansätzen in der bilateralen Zusammenarbeit im Migrationsbereich fest. Diese decken eine grosse Bandbreite von Themen ab, institutionalisieren und legitimieren eine langfristige Kooperation und bieten ganzheitliche Lösungsansätze. Zu diesen Lösungsansätzen zählen bei allen Migrationspartnerschaften insbesondere die Stärkung der staatlichen Migrationsstrukturen, der Aufbau nationaler Registrierungs- und Asylsysteme, die vertiefte Zusammenarbeit im Wegweisungsvollzug wie auch die Bekämpfung irregulärer Migration. Bei den genannten Ländern mit einer längerfristigen Migrationspartnerschaft konnte in den letzten Jahren ein teils markanter Rückgang der Asylgesuche festgestellt werden. Zu den vom Fragesteller genannten Staaten des Westbalkan ist zudem zu erwähnen, dass der Zusammenarbeit im Hinblick auf deren zunehmende Bedeutung als Transitstaaten irregulärer Migration nach Europa weiterhin grosse Bedeutung zukommt.