20.5372 · Fragestunde. Frage · 2020-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Fände er es sinnvoll und sieht er vor, Massnahmen und Mittel zu sprechen, bestehende Anlaufstellen wie das Beratungstelefon 147 oder Pro Juventute Elternberatung zu verbessern und zu stärken?
- Kann er sich vorstellen, die Kantone und Trägerorganisationen bei der Bereitstellung von Schutzunterkünften und Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, finanziell zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Kinderschutz liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Subsidiär unterstützt der Bund das Beratungstelefon 147 und die Beratung für Eltern der Pro Juventute als wichtige Dienstleistungen für Jugendliche und ihre Bezugspersonen mit über 550 000 Franken pro Jahr. Während der Corona-Krise wurde das Angebot vermehrt genutzt, so dass der Bund zusätzliche Mittel in der Höhe von über 200 000 Franken für den Mehraufwand gesprochen hat. Die Einrichtung und der Betrieb von Schutzunterkünften für gewaltbetroffene Personen inklusive Notunterkünften fällt in die ausschliessliche Kompetenz der Kantone, der Bund leistet deshalb in diesem Bereich keine finanzielle Unterstützung. Im Rahmen der Subventionen für Erziehungseinrichtungen richtet der Bund aber auch Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Krisenintervention in der Höhe von 80 Millionen Franken pro Jahr aus. Diese Einrichtungen nehmen auch Kinder und Jugendliche auf, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das bestehenden Angebot ausreichend ist.