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20.5429 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Teilzeitarbeitende Personen, welche in unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen versichert sind, haben Nachteile. Der Koordinationsabzug wird in jeder Einrichtung abgezogen, der Transfer von den unterschiedlichen Guthaben in eine Einrichtung oft nicht möglich.

1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Ungleichbehandlung von teilzeitarbeitenden gegenüber vollzeitbeschäftigten Personen?

2. Soll in der nun laufenden BVG-Revision diese Hürde beseitigt werden, um das Vorsorgeniveau zu verbessern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Situation von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten verbessert werden soll. Nicht der Transfer von Guthaben zwischen verschiedenen Einrichtungen stellt jedoch ein Problem dar, sondern vielmehr die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug. 2. Die Vernehmlassungsvorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge sieht eine Halbierung des Koordinationsabzugs vor. Damit könnte die Stellung von Teilzeitarbeitenden erheblich verbessert werden. Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung auszuwerten, die sich zum Teil auch für eine Verbesserung der Situation von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten aussprechen. Der Bundesrat wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kann ein hürdenfreier Transfer von BVG- oder Freizügigkeitsleistungen zwischen den Vorsorgeeinrichtungen garantiert werden? | Lexipedia | Lexipedia